Forwarded from Reinhard Melz
So, Leute, jetzt gilt's. Karl Hiltz hat die Initiative zur Abberufung des Landtags und damit der Bayerischen Staatsregierung begonnen. Guckt ihr hier: https://buendnis-landtag-abberufen.de/ Bitte beteiligt euch sehr zahlreich. Ich habe das Formular in eine Datei zusammengefasst, damit das Ausdrucken leichter geht. http://russlandfreund.de/index.php/9-11-u-a/corona/81-buendnis-landtag-abberufen Druckt die pdf auf einem DinA4-Blatt mit Vorder- und Rückseite aus, füllt die obere Hälfte der einen Seite aus und schickt das Blatt an die WirPartei, Schellingstr. 109a, 80798 München. Das ist unsere Chance, ergreift sie. Die Initiative hat zwar mitgeteilt, dass sie selbst die Bestätigungen der Gemeinden einholen. Es spricht aus meiner Sicht aber nichts dagegen, wenn ihr eure Unterschrift auch gleich von der Gemeinde bestätigen lasst und dann erst einschickt. Auf geht's Freunde!!! Weg von der Heizung!!!
Jena - vielleicht meine beste Rede bisher :-) Kommt noch als Einzelvideo. Warum Ärzte die für eine Maskenpflicht sind, Gegen die Berufsordnung verstoßen
https://youtu.be/x_jfa3W2lhY
Mal sehen wie lange es auf Youtube bleibt. Gleich kommt noch der Direktupload
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Ärzte verstoßen gegen die Berufsordnung wenn sie für die Maskenpflicht sind. Direkt Upload
Ärzte verstossen gegen das Berufsrecht wenn sie MAsken befürworten — Bodo Schiffmann
https://youtu.be/x_jfa3W2lhY 6:09
https://youtu.be/x_jfa3W2lhY 6:09
So die nächste Gruppe ist erstellt und zwar
FreiheitsMedPersonal
Für alle medizinischen Assistenzberufe.
FreiheitsMedPersonal
Für alle medizinischen Assistenzberufe.
Mit diesem Schreiben befreit ihr ab Montag eure Kinder von der Maskenpflicht. Rechtswirksam. Es wurden 16 Schulleiter angezeigt und ihr könnt dieses rechtssichere schreiben auf euch anpassen und in der Schule abgeben
Forwarded from Freiheitsjuristen
!! BREAKING NEWS – 24.10.2020 – Fällt die Maskenpflicht?!
• Umweltgutachter zeigt in jedem Bundesland mind. eine/n SchulleiterIn wegen möglicher massiver Gesundheitsgefährdung aufgrund von Missachtung der DGUV 112-190 (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011 ) und anderer Unfallverhütungsvorschriften durch die aktuelle Maskenpflicht an.
• Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld veröffentlicht zeitgleich ein Musterschreiben an die Schulträger zur Beurteilung der Gefährdungslage beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und weist auf die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich hin. In dem Musterschreiben werden alle Schulträger aufgefordert, bis zum 28. Oktober 2020 eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Auf die persönliche Haftung wird explizit hingewiesen. (Download des Musterschreibens hier: https://www.file-upload.net/download-14333748/Anschreiben_Eltern_an_Schultrger_Vorlage_von_Prof_Martin_Schwab.docx.html)
• In diesem Zusammenhang stellt sich parallel die dringliche Frage der persönlichen Haftung auch einer jeden Schulleitung sowie einer jeden Lehrkraft ab spätestens kommenden Montag (26.10.2020), da diese Informationen jetzt in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind.
• Jeder Geschäftsführer und jeder Vorstand eines Unternehmens steht selbstverständlich gleichermaßen in der Pflicht, die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich unverzüglich umzusetzen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die Frage der ggf. bisherigen Haftungsansprüche ist zu klären.
• Gutachterteam veröffentlicht in Kürze die Ergebnisse des kurz vor Fertigstellung befindlichen Prüfstands von solidfacts.org für CO2-Messungen mit und ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Der Prüfstand kann sämtliche Umweltbedingungen sowie unterschiedlichste physiologische Faktoren simulieren. Entwickelt wurden zudem mobile Vor-Ort-Messgeräte zu Messung von CO2 beim Einatemvorgang hinter den Masken in Zusammenarbeit mit dem international führenden Unternehmen auf den Gebieten der Medizin- und Sicherheitstechnik Dräger, dessen Prüfgeräte bei den Messungen zum Einsatz kommen.
• Umweltgutachter zeigt in jedem Bundesland mind. eine/n SchulleiterIn wegen möglicher massiver Gesundheitsgefährdung aufgrund von Missachtung der DGUV 112-190 (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011 ) und anderer Unfallverhütungsvorschriften durch die aktuelle Maskenpflicht an.
• Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld veröffentlicht zeitgleich ein Musterschreiben an die Schulträger zur Beurteilung der Gefährdungslage beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und weist auf die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich hin. In dem Musterschreiben werden alle Schulträger aufgefordert, bis zum 28. Oktober 2020 eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Auf die persönliche Haftung wird explizit hingewiesen. (Download des Musterschreibens hier: https://www.file-upload.net/download-14333748/Anschreiben_Eltern_an_Schultrger_Vorlage_von_Prof_Martin_Schwab.docx.html)
• In diesem Zusammenhang stellt sich parallel die dringliche Frage der persönlichen Haftung auch einer jeden Schulleitung sowie einer jeden Lehrkraft ab spätestens kommenden Montag (26.10.2020), da diese Informationen jetzt in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind.
• Jeder Geschäftsführer und jeder Vorstand eines Unternehmens steht selbstverständlich gleichermaßen in der Pflicht, die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich unverzüglich umzusetzen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die Frage der ggf. bisherigen Haftungsansprüche ist zu klären.
• Gutachterteam veröffentlicht in Kürze die Ergebnisse des kurz vor Fertigstellung befindlichen Prüfstands von solidfacts.org für CO2-Messungen mit und ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Der Prüfstand kann sämtliche Umweltbedingungen sowie unterschiedlichste physiologische Faktoren simulieren. Entwickelt wurden zudem mobile Vor-Ort-Messgeräte zu Messung von CO2 beim Einatemvorgang hinter den Masken in Zusammenarbeit mit dem international führenden Unternehmen auf den Gebieten der Medizin- und Sicherheitstechnik Dräger, dessen Prüfgeräte bei den Messungen zum Einsatz kommen.
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Forwarded from Klagepaten Eltern Info (Ralf Ludwig)
!! BREAKING NEWS – 24.10.2020 – Fällt die Maskenpflicht?!
• Umweltgutachter zeigt in jedem Bundesland mind. eine/n SchulleiterIn wegen möglicher massiver Gesundheitsgefährdung aufgrund von Missachtung der DGUV 112-190 (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011 ) und anderer Unfallverhütungsvorschriften durch die aktuelle Maskenpflicht an.
• Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld veröffentlicht zeitgleich ein Musterschreiben an die Schulträger zur Beurteilung der Gefährdungslage beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und weist auf die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich hin. In dem Musterschreiben werden alle Schulträger aufgefordert, bis zum 28. Oktober 2020 eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Auf die persönliche Haftung wird explizit hingewiesen. (Download des Musterschreibens hier: s. Anhang)
• In diesem Zusammenhang stellt sich parallel die dringliche Frage der persönlichen Haftung auch einer jeden Schulleitung sowie einer jeden Lehrkraft ab spätestens kommenden Montag (26.10.2020), da diese Informationen jetzt in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind.
• Jeder Geschäftsführer und jeder Vorstand eines Unternehmens steht selbstverständlich gleichermaßen in der Pflicht, die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich unverzüglich umzusetzen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die Frage der ggf. bisherigen Haftungsansprüche ist zu klären.
• Gutachterteam veröffentlicht in Kürze die Ergebnisse des kurz vor Fertigstellung befindlichen Prüfstands von solidfacts.org für CO2-Messungen mit und ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Der Prüfstand kann sämtliche Umweltbedingungen sowie unterschiedlichste physiologische Faktoren simulieren. Entwickelt wurde der Prüfstand in Zusammenarbeit mit dem international führenden Unternehmen auf den Gebieten der Medizin- und Sicherheitstechnik Dräger, dessen Prüfgeräte bei den Messungen zum Einsatz kommen.
• Umweltgutachter zeigt in jedem Bundesland mind. eine/n SchulleiterIn wegen möglicher massiver Gesundheitsgefährdung aufgrund von Missachtung der DGUV 112-190 (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011 ) und anderer Unfallverhütungsvorschriften durch die aktuelle Maskenpflicht an.
• Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld veröffentlicht zeitgleich ein Musterschreiben an die Schulträger zur Beurteilung der Gefährdungslage beim Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und weist auf die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich hin. In dem Musterschreiben werden alle Schulträger aufgefordert, bis zum 28. Oktober 2020 eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Auf die persönliche Haftung wird explizit hingewiesen. (Download des Musterschreibens hier: s. Anhang)
• In diesem Zusammenhang stellt sich parallel die dringliche Frage der persönlichen Haftung auch einer jeden Schulleitung sowie einer jeden Lehrkraft ab spätestens kommenden Montag (26.10.2020), da diese Informationen jetzt in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind.
• Jeder Geschäftsführer und jeder Vorstand eines Unternehmens steht selbstverständlich gleichermaßen in der Pflicht, die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts diesbezüglich unverzüglich umzusetzen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die Frage der ggf. bisherigen Haftungsansprüche ist zu klären.
• Gutachterteam veröffentlicht in Kürze die Ergebnisse des kurz vor Fertigstellung befindlichen Prüfstands von solidfacts.org für CO2-Messungen mit und ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Der Prüfstand kann sämtliche Umweltbedingungen sowie unterschiedlichste physiologische Faktoren simulieren. Entwickelt wurde der Prüfstand in Zusammenarbeit mit dem international führenden Unternehmen auf den Gebieten der Medizin- und Sicherheitstechnik Dräger, dessen Prüfgeräte bei den Messungen zum Einsatz kommen.
Forwarded from Klagepaten Eltern Info (Ralf Ludwig)
Anschreiben_Eltern_an_Schulträger_Vorlage_von_Prof_Martin_Schwab.docx
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Ralf Ludwig in Dessau. Maskenpflicht in der Schule juristisch nicht mehr haltbar