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Ịn|ha|ber 〈m. 3; Abk.: Inh.〉 jmd., der die Gewalt über eine Sache hat, ohne ihr Eigentümer sein zu müssen der \Inhaber einer Auszeichnung, eines Ordens, eines Rekordes; \Inhaber eines Regiments 〈veraltet〉 Gründer eines Regiments
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Ịn|ha|ber 〈m. 3; Abk.: Inh.〉 jmd., der die Gewalt über eine Sache hat, ohne ihr Eigentümer sein zu müssen der \Inhaber einer Auszeichnung, eines Ordens, eines Rekordes; \Inhaber eines Regiments…
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Ịn|ha|ber 〈m. 3; Abk.: Inh.〉 jmd., der die Gewalt über eine Sache hat, ohne ihr Eigentümer sein zu müssen der \Inhaber einer Auszeichnung, eines Ordens, eines Rekordes; \Inhaber eines Regiments…