🇪🇺 𝗘𝗨-𝗦𝗔𝗡𝗞𝗧𝗜𝗢𝗡𝗘𝗡: 𝗪𝗘𝗡𝗡 𝗗𝗘𝗥 𝗥𝗘𝗖𝗛𝗧𝗦𝗦𝗧𝗔𝗔𝗧 𝗔𝗨𝗙 𝗗𝗘𝗥 𝗦𝗧𝗥𝗘𝗖𝗞𝗘 𝗕𝗟𝗘𝗜𝗕𝗧 ⚖⛔️
➡️ Bankkonten gesperrt, Vermögen eingefroren, berufliche Existenzen zerstört, Reisefreiheit eingeschränkt – und das alles ohne vorherige gerichtliche Prüfung oder strafrechtliche Verurteilung! Was wie eine Strafe wirkt, wird von der EU rechtlich als präventive Maßnahme eingestuft. Damit bleiben den Betroffenen wesentliche strafprozessuale Schutzgarantien versagt, obwohl die Sanktionen ihre wirtschaftliche und persönliche Existenz bedrohen können.
➡️ Besonders bedenklich: Auch weit gefasste Begriffe wie „Desinformation“, „Propaganda“ oder „politische Einflussnahme“ können zur Begründung solcher Sanktionen herangezogen werden. Betroffene erfahren mitunter erst nachträglich von den konkreten Vorwürfen, haben nicht immer vollständigen Zugang zu den belastenden Beweismitteln und müssen sich gegen existenzbedrohende Eingriffe zur Wehr setzen. Selbst nach einem gerichtlichen Erfolg können sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut auf einer Sanktionsliste landen.
➡️ Nachdem ich über diese Missstände bereits wiederholt berichtet habe, zeigt nun auch die Plattform Rechtsanwälte für Grundrechte (AfA), zu deren Gründungsmitgliedern ich zähle, in einem aktuellen Positionspapier die gravierenden rechtsstaatlichen Defizite auf und fordert klare gesetzliche Kriterien, überprüfbare Beweise, faire Verfahren und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. Denn auch die Bekämpfung tatsächlicher Gefahren rechtfertigt keine rechtsstaatliche Beliebigkeit.
❌ 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗘𝗨, 𝗱𝗶𝗲 𝘄𝗲𝗹𝘁𝘄𝗲𝗶𝘁 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁, 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝗮𝗿𝗱𝘀 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 ❌
👉 Hier das vollständige Positionspapier der AfA:
https://www.afa-zone.at/allgemein/eu-sanktionen-gegen-privatpersonen-rechtsstaatlichkeit-darf-nicht-an-der-sanktionsliste-enden/
➡️ Bankkonten gesperrt, Vermögen eingefroren, berufliche Existenzen zerstört, Reisefreiheit eingeschränkt – und das alles ohne vorherige gerichtliche Prüfung oder strafrechtliche Verurteilung! Was wie eine Strafe wirkt, wird von der EU rechtlich als präventive Maßnahme eingestuft. Damit bleiben den Betroffenen wesentliche strafprozessuale Schutzgarantien versagt, obwohl die Sanktionen ihre wirtschaftliche und persönliche Existenz bedrohen können.
➡️ Besonders bedenklich: Auch weit gefasste Begriffe wie „Desinformation“, „Propaganda“ oder „politische Einflussnahme“ können zur Begründung solcher Sanktionen herangezogen werden. Betroffene erfahren mitunter erst nachträglich von den konkreten Vorwürfen, haben nicht immer vollständigen Zugang zu den belastenden Beweismitteln und müssen sich gegen existenzbedrohende Eingriffe zur Wehr setzen. Selbst nach einem gerichtlichen Erfolg können sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut auf einer Sanktionsliste landen.
➡️ Nachdem ich über diese Missstände bereits wiederholt berichtet habe, zeigt nun auch die Plattform Rechtsanwälte für Grundrechte (AfA), zu deren Gründungsmitgliedern ich zähle, in einem aktuellen Positionspapier die gravierenden rechtsstaatlichen Defizite auf und fordert klare gesetzliche Kriterien, überprüfbare Beweise, faire Verfahren und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. Denn auch die Bekämpfung tatsächlicher Gefahren rechtfertigt keine rechtsstaatliche Beliebigkeit.
❌ 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗘𝗨, 𝗱𝗶𝗲 𝘄𝗲𝗹𝘁𝘄𝗲𝗶𝘁 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁, 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝗮𝗿𝗱𝘀 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 ❌
👉 Hier das vollständige Positionspapier der AfA:
https://www.afa-zone.at/allgemein/eu-sanktionen-gegen-privatpersonen-rechtsstaatlichkeit-darf-nicht-an-der-sanktionsliste-enden/
Rechtsanwälte für Grundrechte
Rechtsanwälte für Grundrechte | EU-Sanktionen gegen Privatpersonen: Rechtsstaatlichkeit darf nicht an der Sanktionsliste enden
Rechtsstaatlichkeit darf nicht an der Sanktionsliste enden – Anregungen zur rechtsstaatlichen Weiterentwicklung personenbezogener EU-Sanktionen Die EU sanktioniert regelmäßig Privatpersonen: Sie entzieht ihnen Zugriff auf ihre Bankkonten und verbietet ihnen…
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🇳🇱🇺🇸 𝗖𝗢𝗥𝗢𝗡𝗔-𝗔𝗨𝗙𝗔𝗥𝗕𝗘𝗜𝗧𝗨𝗡𝗚: 𝗕𝗜𝗟𝗟 𝗚𝗔𝗧𝗘𝗦 𝗨𝗡𝗗 𝗣𝗙𝗜𝗭𝗘𝗥-𝗖𝗛𝗘𝗙 𝗕𝗢𝗨𝗥𝗟𝗔 𝗩𝗢𝗥 𝗚𝗘𝗥𝗜𝗖𝗛𝗧 – 𝗝𝗘𝗧𝗭𝗧 𝗔𝗨𝗖𝗛 𝗞𝗟𝗔𝗚𝗘 𝗜𝗡 𝗙𝗟𝗢𝗥𝗜𝗗𝗔! ⚖️
➡️ Über das brisante Gerichtsverfahren in den Niederlanden gegen Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, den früheren Ministerpräsidenten Mark Rutte und weitere Beklagte habe ich bereits im Dezember 2025 berichtet. Nun wird es ernst: Am 22. Oktober 2026 findet vor dem Gericht in Leeuwarden eine öffentliche Verhandlung statt, die sogar live übertragen wird! Im Mittelpunkt stehen schwerwiegende Vorwürfe der Täuschung über die COVID-19-Impfungen und daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche.
➡️ Besonders interessant: Nach aktuellen Berichten hat das Gericht auch die Einbringung umfangreicher Videoaufzeichnungen mit Expertenaussagen zugelassen. Damit könnten erstmals Fragen zur Sicherheit der Covid19-Impfstoffe, zu möglichen Gesundheitsschäden und zur Verantwortung der Beklagten in einer derart spektakulären Verhandlung in Europa eine wichtige Rolle spielen. Welchen Beweiswert das Gericht diesen Aussagen tatsächlich beimessen wird, bleibt allerdings offen.
➡️ Und jetzt kommt auch noch Florida dazu! Dort hat Generalstaatsanwalt James Uthmeier am 1. Oktober 2026 offiziell Klage gegen Pfizer und Albert Bourla persönlich erhoben! Die Vorwürfe wiegen schwer: Irreführende Angaben über Impfstoffrisiken, angeblich verschleierte Sicherheitsinformationen und unbelegte Werbeaussagen zur Verhinderung der Virusübertragung. Florida fordert empfindliche zivilrechtliche Sanktionen und die Herausgabe rechtswidrig erzielter Gewinne. Pfizer bestreitet die Vorwürfe.
➡️ Zwei unterschiedliche Gerichtsverfahren, aber eine zentrale Frage: Wer übernimmt Verantwortung, wenn sich schwerwiegende Vorwürfe rund um die Corona-Impfkampagnen als berechtigt erweisen? Die Vorwürfe sind durch zahlreiche Indizien belegt, aber noch nicht vor Gericht bewiesen. Doch gerade angesichts der damaligen politischen und gesellschaftlichen Ausgrenzung kritischer Stimmen ist eine unabhängige gerichtliche Aufarbeitung von besonderer Bedeutung. 𝗪𝗘𝗥 𝗔𝗨𝗙𝗞𝗟𝗔𝗥𝗨𝗡𝗚 𝗘𝗥𝗡𝗦𝗧 𝗡𝗜𝗠𝗠𝗧, 𝗗𝗔𝗥𝗙 𝗔𝗨𝗖𝗛 𝗩𝗢𝗥 𝗗𝗘𝗡 𝗠𝗔𝗖𝗛𝗧𝗜𝗚𝗦𝗧𝗘𝗡 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 𝗛𝗔𝗟𝗧𝗠𝗔𝗖𝗛𝗘𝗡! ⚖️
https://tkp.at/2026/10/17/der-corona-prozess-in-den-niederlanden/
➡️ Über das brisante Gerichtsverfahren in den Niederlanden gegen Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, den früheren Ministerpräsidenten Mark Rutte und weitere Beklagte habe ich bereits im Dezember 2025 berichtet. Nun wird es ernst: Am 22. Oktober 2026 findet vor dem Gericht in Leeuwarden eine öffentliche Verhandlung statt, die sogar live übertragen wird! Im Mittelpunkt stehen schwerwiegende Vorwürfe der Täuschung über die COVID-19-Impfungen und daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche.
➡️ Besonders interessant: Nach aktuellen Berichten hat das Gericht auch die Einbringung umfangreicher Videoaufzeichnungen mit Expertenaussagen zugelassen. Damit könnten erstmals Fragen zur Sicherheit der Covid19-Impfstoffe, zu möglichen Gesundheitsschäden und zur Verantwortung der Beklagten in einer derart spektakulären Verhandlung in Europa eine wichtige Rolle spielen. Welchen Beweiswert das Gericht diesen Aussagen tatsächlich beimessen wird, bleibt allerdings offen.
➡️ Und jetzt kommt auch noch Florida dazu! Dort hat Generalstaatsanwalt James Uthmeier am 1. Oktober 2026 offiziell Klage gegen Pfizer und Albert Bourla persönlich erhoben! Die Vorwürfe wiegen schwer: Irreführende Angaben über Impfstoffrisiken, angeblich verschleierte Sicherheitsinformationen und unbelegte Werbeaussagen zur Verhinderung der Virusübertragung. Florida fordert empfindliche zivilrechtliche Sanktionen und die Herausgabe rechtswidrig erzielter Gewinne. Pfizer bestreitet die Vorwürfe.
➡️ Zwei unterschiedliche Gerichtsverfahren, aber eine zentrale Frage: Wer übernimmt Verantwortung, wenn sich schwerwiegende Vorwürfe rund um die Corona-Impfkampagnen als berechtigt erweisen? Die Vorwürfe sind durch zahlreiche Indizien belegt, aber noch nicht vor Gericht bewiesen. Doch gerade angesichts der damaligen politischen und gesellschaftlichen Ausgrenzung kritischer Stimmen ist eine unabhängige gerichtliche Aufarbeitung von besonderer Bedeutung. 𝗪𝗘𝗥 𝗔𝗨𝗙𝗞𝗟𝗔𝗥𝗨𝗡𝗚 𝗘𝗥𝗡𝗦𝗧 𝗡𝗜𝗠𝗠𝗧, 𝗗𝗔𝗥𝗙 𝗔𝗨𝗖𝗛 𝗩𝗢𝗥 𝗗𝗘𝗡 𝗠𝗔𝗖𝗛𝗧𝗜𝗚𝗦𝗧𝗘𝗡 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 𝗛𝗔𝗟𝗧𝗠𝗔𝗖𝗛𝗘𝗡! ⚖️
https://tkp.at/2026/10/17/der-corona-prozess-in-den-niederlanden/
tkp.at
Der Corona-Prozess in den Niederlanden.
Es gibt ein Verfahren gegen Gates, Bourla und Rutte, und es gibt einen Termin vor einem Gericht in den Niederlanden. Die Formulierung „die Welt werde hören, wie die Pandemie geplant[…]
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‼️ 𝗗𝗥𝗘𝗜𝗦𝗧𝗘 𝗚𝗘𝗦𝗖𝗛𝗔𝗘𝗙𝗧𝗦𝗣𝗥𝗔𝗞𝗧𝗜𝗞𝗘𝗡: 𝟮𝟬.𝟬𝟬𝟬 𝗘𝗨𝗥𝗢 𝗙𝗨𝗘𝗥 𝗛𝗔𝗨𝗦- 𝗨𝗡𝗗 𝗚𝗔𝗥𝗧𝗘𝗡𝗔𝗥𝗕𝗘𝗜𝗧𝗘𝗡 ⚖
➡️ Ein betagtes Kärntner Ehepaar bezahlte einem Unternehmer nach einem vermeintlich günstigen Lockangebot vorab 20.000 Euro für Haus- und Gartenarbeiten. Der tatsächliche Leistungsumfang steht nach meiner Auffassung in einem krassen Missverhältnis zum verlangten Entgelt. Besonders dreist: Der Unternehmer verlangte ursprünglich darüber hinaus weitere 30.000 Euro, also insgesamt 50.000 Euro.
➡️ Als Rechtsvertreter des Ehepaars habe ich die sofortige Rückzahlung von 18.000 Euro eingefordert und mittlerweile gerichtliche Schritte eingeleitet. Bemerkenswert ist nicht nur die Schwierigkeit, den Unternehmer überhaupt an seinen angeblichen "Geschäftsadressen" ausfindig zu machen, sondern auch dessen Beharren auf seinen vermeintlichen Forderungen. Der Fall ist mittlerweile gerichtsanhängig.
➡️ Besonders brisant: Inzwischen haben sich bereits mehrere weitere Betroffene mit Schilderungen ähnlicher Vorgangsweisen gemeldet, die offenbar dasselbe Unternehmen betreffen. Ob dahinter ein systematisches Geschäftsmodell steckt, wird noch zu klären sein. Wir werden die Angelegenheit jedenfalls konsequent weiterverfolgen und weiter berichten.
📰 Kleine Zeitung, 21.10.2026
➡️ Ein betagtes Kärntner Ehepaar bezahlte einem Unternehmer nach einem vermeintlich günstigen Lockangebot vorab 20.000 Euro für Haus- und Gartenarbeiten. Der tatsächliche Leistungsumfang steht nach meiner Auffassung in einem krassen Missverhältnis zum verlangten Entgelt. Besonders dreist: Der Unternehmer verlangte ursprünglich darüber hinaus weitere 30.000 Euro, also insgesamt 50.000 Euro.
➡️ Als Rechtsvertreter des Ehepaars habe ich die sofortige Rückzahlung von 18.000 Euro eingefordert und mittlerweile gerichtliche Schritte eingeleitet. Bemerkenswert ist nicht nur die Schwierigkeit, den Unternehmer überhaupt an seinen angeblichen "Geschäftsadressen" ausfindig zu machen, sondern auch dessen Beharren auf seinen vermeintlichen Forderungen. Der Fall ist mittlerweile gerichtsanhängig.
➡️ Besonders brisant: Inzwischen haben sich bereits mehrere weitere Betroffene mit Schilderungen ähnlicher Vorgangsweisen gemeldet, die offenbar dasselbe Unternehmen betreffen. Ob dahinter ein systematisches Geschäftsmodell steckt, wird noch zu klären sein. Wir werden die Angelegenheit jedenfalls konsequent weiterverfolgen und weiter berichten.
📰 Kleine Zeitung, 21.10.2026
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‼️ 𝗦𝗔𝗧𝗜𝗥𝗘 𝗢𝗗𝗘𝗥 𝗥𝗘𝗔𝗟𝗜𝗧Ä𝗧❓
„Wer trägt politische Verantwortung und haftet in der Kärntner Landespolitik?“
➡️ Diese Frage beschäftigte gestern den Kärntner Landtag. Zwischen horrenden Geldsummen des zu beschließenden Budgets mischte sich die Frage, wer für politische Entscheidungen eigentlich haftet. Die bemerkenswerte Antwort des von mir an sich geschätzten SPÖ-Abgeordneten Stefan Sandrieser auf seinem Facebook-Profil: Bürgermeister und Stadtsenatsmitglieder erhalten künftig auch während einer Karenz bis zu einem Jahr lang 50 % ihrer Bezüge. 🤔
➡️ Welche verkehrte Welt und Abgehobenheit unserer Volksvertreter! Während normale Arbeitnehmer in Elternkarenz auf ihr Gehalt verzichten müssen, gönnt man politischen Funktionsträgern eine großzügige Sonderregelung auf Steuerzahlerkosten und verkauft das allen Ernstes als politische Verantwortung! Dabei blieb die eigentliche Frage nach der persönlichen Haftung politischer Entscheidungsträger, wie auch die KRONEN ZEITUNG berichtet, weitgehend unbeantwortet.
➡️ Statt über die längst fällige persönliche Haftung für politische Fehlentscheidungen zu sprechen, beschäftigt man sich lieber mit der finanziellen Absicherung der eigenen Funktionsträger. Wer darin ernsthaft einen Beweis politischer Verantwortung sieht, offenbart wohl sein völliges Unverständnis für die Relevanz des Ausgangsthemas, das natürlich im Kärntner Landtag leider offensichtlich mangels Problembewusstseins letztlich keiner ernsthaften Debatte unterzogen wurde.
„Wer trägt politische Verantwortung und haftet in der Kärntner Landespolitik?“
➡️ Diese Frage beschäftigte gestern den Kärntner Landtag. Zwischen horrenden Geldsummen des zu beschließenden Budgets mischte sich die Frage, wer für politische Entscheidungen eigentlich haftet. Die bemerkenswerte Antwort des von mir an sich geschätzten SPÖ-Abgeordneten Stefan Sandrieser auf seinem Facebook-Profil: Bürgermeister und Stadtsenatsmitglieder erhalten künftig auch während einer Karenz bis zu einem Jahr lang 50 % ihrer Bezüge. 🤔
➡️ Welche verkehrte Welt und Abgehobenheit unserer Volksvertreter! Während normale Arbeitnehmer in Elternkarenz auf ihr Gehalt verzichten müssen, gönnt man politischen Funktionsträgern eine großzügige Sonderregelung auf Steuerzahlerkosten und verkauft das allen Ernstes als politische Verantwortung! Dabei blieb die eigentliche Frage nach der persönlichen Haftung politischer Entscheidungsträger, wie auch die KRONEN ZEITUNG berichtet, weitgehend unbeantwortet.
➡️ Statt über die längst fällige persönliche Haftung für politische Fehlentscheidungen zu sprechen, beschäftigt man sich lieber mit der finanziellen Absicherung der eigenen Funktionsträger. Wer darin ernsthaft einen Beweis politischer Verantwortung sieht, offenbart wohl sein völliges Unverständnis für die Relevanz des Ausgangsthemas, das natürlich im Kärntner Landtag leider offensichtlich mangels Problembewusstseins letztlich keiner ernsthaften Debatte unterzogen wurde.
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🔞⚖️ 𝗭𝗨 𝗟𝗔𝗨𝗧 𝗜𝗠 𝗕𝗘𝗧𝗧❓ 𝗗𝗔𝗦 𝗞𝗔𝗡𝗡 𝗧𝗘𝗨𝗘𝗥 𝗪𝗘𝗥𝗗𝗘𝗡! 😂
☝️Heute mal was wirklich Tiefgründiges aus der Judikatur: Lautstarkes Stöhnen und rhythmisches Pumpern können eine ungebührliche Lärmerregung darstellen.
👉 Die Pointe: Nicht der Lärm war das Problem, sondern der zu ungenaue Tatvorwurf! Das Landesverwaltungsgericht Wien hob die Strafe auf. 😅
Fazit: Auch beim Sex gilt: Keine Strafe ohne präzise Tatbeschreibung!
📖 LVwG Wien, 17.06.2026, VGW-031/077/6250/2026
☝️Heute mal was wirklich Tiefgründiges aus der Judikatur: Lautstarkes Stöhnen und rhythmisches Pumpern können eine ungebührliche Lärmerregung darstellen.
👉 Die Pointe: Nicht der Lärm war das Problem, sondern der zu ungenaue Tatvorwurf! Das Landesverwaltungsgericht Wien hob die Strafe auf. 😅
Fazit: Auch beim Sex gilt: Keine Strafe ohne präzise Tatbeschreibung!
📖 LVwG Wien, 17.06.2026, VGW-031/077/6250/2026
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🍂❤️ DANKE VON HERZEN! 🙏
So viele herzliche Glückwünsche, liebe Worte und persönliche Nachrichten zu meinem heutigen Geburtstag. Ich bin echt überwältigt und zutiefst dankbar! 🙏
Der Herbst lehrt uns, dass im Loslassen die Kraft für Neues liegt. Dass Wandel die Chance auf Wachstum bedeutet und jeder neue Lebensabschnitt ein Geschenk ist. 🍁🍂🍃
Was wirklich im Hier und Jetzt zählt, sind Liebe, Gesundheit, Lebensfreude, Freiheit und Menschen, die unser Dasein bereichern. Danke, dass ihr Teil meines Lebensweges seid! ❣🍀🥂
So viele herzliche Glückwünsche, liebe Worte und persönliche Nachrichten zu meinem heutigen Geburtstag. Ich bin echt überwältigt und zutiefst dankbar! 🙏
Der Herbst lehrt uns, dass im Loslassen die Kraft für Neues liegt. Dass Wandel die Chance auf Wachstum bedeutet und jeder neue Lebensabschnitt ein Geschenk ist. 🍁🍂🍃
Was wirklich im Hier und Jetzt zählt, sind Liebe, Gesundheit, Lebensfreude, Freiheit und Menschen, die unser Dasein bereichern. Danke, dass ihr Teil meines Lebensweges seid! ❣🍀🥂
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🇦🇹 𝗡𝗘𝗨𝗧𝗥𝗔𝗟𝗜𝗧𝗔𝗧: 𝗩𝗘𝗥𝗙𝗔𝗦𝗦𝗨𝗡𝗚𝗦𝗔𝗨𝗙𝗧𝗥𝗔𝗚 𝗢𝗗𝗘𝗥 𝗦𝗢𝗡𝗡𝗧𝗔𝗚𝗦𝗥𝗘𝗗𝗘 ⚖❓
➡️ Am heutigen Nationalfeiertag beschwört Bundeskanzler Stocker die Verteidigung unserer immerwährenden Neutralität. Doch wie glaubwürdig sind solche Bekenntnisse, wenn Außenministerin Meinl-Reisinger wiederholt eine Neubewertung der Neutralität fordert, „Solidarität statt Neutralität“ propagiert und sogar eine Debatte über einen NATO-Beitritt angestoßen hat? FPÖ-Chef Herbert Kickl warnt heute vor einem „Ausverkauf der Neutralität“ und wirft der Außenministerin vor, auf eine europäische Armee, den Verlust österreichischer Vetorechte und eine Verwicklung in fremde Kriege hinzuarbeiten.
➡️ Die Rechtslage ist eindeutig: Art. I des Neutralitätsgesetzes 1955 verpflichtet Österreich, seine immerwährende Neutralität aufrechtzuerhalten und auch zu verteidigen. Der Beitritt zu einem Militärbündnis wie der NATO ist mit der geltenden Verfassung unvereinbar, dennoch kokettieren Vertreter der österreichischen Bundesregierung damit, obwohl sie einen Eid auf die österreichische Bundesverfassung abgelegt haben. Wer schützt uns in Zukunft vor solchen verfassungswidrigen Einzelgängen von Regierungsmitgliedern, die entgegen der überwiegenden Mehrheit in der Bevölkerung gesetzt werden.
➡️ Neutralität ist kein politisches Lippenbekenntnis, sondern geltendes Verfassungsrecht! Wer daran rütteln will, muss die Konsequenzen offenlegen und die demokratische Auseinandersetzung führen – gegebenenfalls bis hin zu einer Volksabstimmung. Denn unsere Bundesverfassung gilt an 365 Tagen im Jahr und nicht nur am Nationalfeiertag!! 🇦🇹
➡️ Am heutigen Nationalfeiertag beschwört Bundeskanzler Stocker die Verteidigung unserer immerwährenden Neutralität. Doch wie glaubwürdig sind solche Bekenntnisse, wenn Außenministerin Meinl-Reisinger wiederholt eine Neubewertung der Neutralität fordert, „Solidarität statt Neutralität“ propagiert und sogar eine Debatte über einen NATO-Beitritt angestoßen hat? FPÖ-Chef Herbert Kickl warnt heute vor einem „Ausverkauf der Neutralität“ und wirft der Außenministerin vor, auf eine europäische Armee, den Verlust österreichischer Vetorechte und eine Verwicklung in fremde Kriege hinzuarbeiten.
➡️ Die Rechtslage ist eindeutig: Art. I des Neutralitätsgesetzes 1955 verpflichtet Österreich, seine immerwährende Neutralität aufrechtzuerhalten und auch zu verteidigen. Der Beitritt zu einem Militärbündnis wie der NATO ist mit der geltenden Verfassung unvereinbar, dennoch kokettieren Vertreter der österreichischen Bundesregierung damit, obwohl sie einen Eid auf die österreichische Bundesverfassung abgelegt haben. Wer schützt uns in Zukunft vor solchen verfassungswidrigen Einzelgängen von Regierungsmitgliedern, die entgegen der überwiegenden Mehrheit in der Bevölkerung gesetzt werden.
➡️ Neutralität ist kein politisches Lippenbekenntnis, sondern geltendes Verfassungsrecht! Wer daran rütteln will, muss die Konsequenzen offenlegen und die demokratische Auseinandersetzung führen – gegebenenfalls bis hin zu einer Volksabstimmung. Denn unsere Bundesverfassung gilt an 365 Tagen im Jahr und nicht nur am Nationalfeiertag!! 🇦🇹
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Forwarded from
📣 ORF-Beitrag: Was gilt jetzt?
Neue höchstgerichtliche Entscheidungen – und viele offene Fragen.
Am 17. November erklärt Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic bei unserer Online-Fragestunde die aktuelle Rechtslage:
➡️ Was bedeuten die neuen Entscheidungen?
➡️ Welche Möglichkeiten bestehen noch?
➡️ Wie geht es mit laufenden Beschwerden weiter?
Moderation: Joachim Aigner
📅 17.11.2026
🕖 19:00 Uhr
💻 Online via Zoom
🎟️ Kostenlos, ohne Anmeldung
⚠️ Plätze begrenzt
👉 Infos & Teilnahme:
https://www.mfg-oe.at/veranstaltung/orf-beitrag-was-gilt-jetzt-online-info-fragestunde/
Neue höchstgerichtliche Entscheidungen – und viele offene Fragen.
Am 17. November erklärt Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic bei unserer Online-Fragestunde die aktuelle Rechtslage:
➡️ Was bedeuten die neuen Entscheidungen?
➡️ Welche Möglichkeiten bestehen noch?
➡️ Wie geht es mit laufenden Beschwerden weiter?
Moderation: Joachim Aigner
📅 17.11.2026
🕖 19:00 Uhr
💻 Online via Zoom
🎟️ Kostenlos, ohne Anmeldung
⚠️ Plätze begrenzt
👉 Infos & Teilnahme:
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MFG Österreich - Menschen Freiheit Grundrechte
ORF-BEITRAG: WAS GILT JETZT? Online Info- & Fragestunde - MFG Österreich - Menschen Freiheit Grundrechte
Teilen Online Info- & Fragestunde mit RA Mag. Alexander Todor-Kostic und LAbg. Joachim Aigner Neue Urteile. Viele Fragen. Wir sprechen Klartext. Neue höchstgerichtliche Entscheidungen haben die rechtliche Situation rund um […]
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‼️🚨 𝗗𝗘𝗨𝗧𝗦𝗖𝗛𝗟𝗔𝗡𝗗: 𝗣𝗢𝗟𝗜𝗧𝗜𝗦𝗖𝗛𝗘 𝗞𝗥𝗜𝗧𝗜𝗞 𝗔𝗟𝗦 𝗛𝗔𝗙𝗧𝗚𝗥𝗨𝗡𝗗 ⚖❓
➡️ Der auch in Österreich durch seine Auftritte bei „Talk im Hangar-7“ bekannte Arzt und Publizist Dr. Paul Brandenburg sitzt seit Mittwoch in Berliner Untersuchungshaft!
Der Vorwurf: Sechs angeblich strafbare Äußerungen über Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU), im Zusammenhang mit dem Fall der wegen Kinderpornografie verurteilten Dragqueen „Jurassica Parka“.
➡️ Besonders brisant: Der Haftbefehl soll mit Fluchtgefahr begründet worden sein, obwohl Brandenburg nach Angaben seiner Verteidigung regelmäßig nach Berlin reist, um sein Kind zu besuchen. Mein deutscher Kollege Markus Haintz berichtet aktuell darüber, ebenso wie der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab. Als Rechtsanwalt frage ich mich: Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit und wer schützt die Bürger Deutschlands vor offener Politjustiz?
➡️ Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) genießt auch scharfe politische und überspitzte Kritik grundrechtlichen Schutz. Untersuchungshaft darf niemals zum Einschüchterungsinstrument gegen Andersdenkende werden! Ein funktionierender Rechtsstaat hat seine Bürger vor Machtmissbrauch zu schützen und nicht seine Machthaber vor unbequemer Kritik!!
👉 https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/brandenburg-u-haft-beleidigung-wegner/
➡️ Der auch in Österreich durch seine Auftritte bei „Talk im Hangar-7“ bekannte Arzt und Publizist Dr. Paul Brandenburg sitzt seit Mittwoch in Berliner Untersuchungshaft!
Der Vorwurf: Sechs angeblich strafbare Äußerungen über Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU), im Zusammenhang mit dem Fall der wegen Kinderpornografie verurteilten Dragqueen „Jurassica Parka“.
➡️ Besonders brisant: Der Haftbefehl soll mit Fluchtgefahr begründet worden sein, obwohl Brandenburg nach Angaben seiner Verteidigung regelmäßig nach Berlin reist, um sein Kind zu besuchen. Mein deutscher Kollege Markus Haintz berichtet aktuell darüber, ebenso wie der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab. Als Rechtsanwalt frage ich mich: Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit und wer schützt die Bürger Deutschlands vor offener Politjustiz?
➡️ Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) genießt auch scharfe politische und überspitzte Kritik grundrechtlichen Schutz. Untersuchungshaft darf niemals zum Einschüchterungsinstrument gegen Andersdenkende werden! Ein funktionierender Rechtsstaat hat seine Bürger vor Machtmissbrauch zu schützen und nicht seine Machthaber vor unbequemer Kritik!!
👉 https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/brandenburg-u-haft-beleidigung-wegner/
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🔴 ORF VERLIERT VOR GERICHT WEGEN SCHLEICHWERBUNG 📺
🔻Der ORF kassiert immer mehr Haushaltsabgaben, verkauft zusätzlich Werbung und überschreitet dabei gesetzliche Grenzen: Bei einer Pressekonferenz in Linz präsentierte der Verein Wir EMUs unter der Moderation von Florian Machl einen rechtskräftigen Erfolg gegen unzulässige Produktplatzierung in der ZIB. Ex-ORF-Moderator Reinhard Jesionek schilderte die Verflechtung von Programm und Werbegeschäft. Rechtsanwalt Georg Prchlik stellte angesichts dieser kommerziellen Ausrichtung die Rechtfertigung der verpflichtenden Haushaltsabgabe infrage und brachte eine neuerliche rechtliche Anfechtung ins Spiel.
🔻Nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic berührt dieses Thema wieder die unionsrechtliche Dimension: Der ORF finanziert sich aus verpflichtenden Beiträgen und kommerzieller Werbung. Bereits in den bisherigen Musterbeschwerden haben wir die daraus resultierenden wettbewerbs- und beihilfenrechtlichen Fragen aufgeworfen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah zuletzt unter Verweis auf die bestehende EuGH-Rechtsprechung keinen Anlass für eine neuerliche Befassung des Europäischen Gerichtshofs. Ob die österreichischen Besonderheiten der ORF-Finanzierung und des erweiterten öffentlich-rechtlichen Auftrags damit tatsächlich ausreichend berücksichtigt wurden, bleibt daher weiterhin kritisch zu hinterfragen. Der nunmehr gerichtlich bestätigte Werbeverstoß unterstreicht jedenfalls die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle der kommerziellen Aktivitäten des ORF.
https://report24.news/orf-verliert-vor-gericht-corona-luftreiniger-in-nachrichtensendung-zib-war-schleichwerbung/?feed_id=63843
🔻Der ORF kassiert immer mehr Haushaltsabgaben, verkauft zusätzlich Werbung und überschreitet dabei gesetzliche Grenzen: Bei einer Pressekonferenz in Linz präsentierte der Verein Wir EMUs unter der Moderation von Florian Machl einen rechtskräftigen Erfolg gegen unzulässige Produktplatzierung in der ZIB. Ex-ORF-Moderator Reinhard Jesionek schilderte die Verflechtung von Programm und Werbegeschäft. Rechtsanwalt Georg Prchlik stellte angesichts dieser kommerziellen Ausrichtung die Rechtfertigung der verpflichtenden Haushaltsabgabe infrage und brachte eine neuerliche rechtliche Anfechtung ins Spiel.
🔻Nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic berührt dieses Thema wieder die unionsrechtliche Dimension: Der ORF finanziert sich aus verpflichtenden Beiträgen und kommerzieller Werbung. Bereits in den bisherigen Musterbeschwerden haben wir die daraus resultierenden wettbewerbs- und beihilfenrechtlichen Fragen aufgeworfen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah zuletzt unter Verweis auf die bestehende EuGH-Rechtsprechung keinen Anlass für eine neuerliche Befassung des Europäischen Gerichtshofs. Ob die österreichischen Besonderheiten der ORF-Finanzierung und des erweiterten öffentlich-rechtlichen Auftrags damit tatsächlich ausreichend berücksichtigt wurden, bleibt daher weiterhin kritisch zu hinterfragen. Der nunmehr gerichtlich bestätigte Werbeverstoß unterstreicht jedenfalls die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle der kommerziellen Aktivitäten des ORF.
https://report24.news/orf-verliert-vor-gericht-corona-luftreiniger-in-nachrichtensendung-zib-war-schleichwerbung/?feed_id=63843
Report24
ORF verliert vor Gericht: "Corona-Luftreiniger" in Nachrichtensendung ZIB war Schleichwerbung
ORF unter Druck: Wir EMUs präsentieren Gerichtserfolg und fordern Konsequenzen
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🇬🇧 𝗟𝗢𝗡𝗗𝗢𝗡 – 𝗪𝗢 𝗚𝗘𝗦𝗖𝗛𝗜𝗖𝗛𝗧𝗘 𝗔𝗨𝗙 𝗠𝗢𝗗𝗘𝗥𝗡𝗘 𝗧𝗥𝗜𝗙𝗙𝗧 😎
➡️ London ist eine Stadt voller faszinierender Gegensätze: Jahrhundertealte Geschichte trifft auf futuristische Architektur, britische Tradition auf pulsierende Internationalität, ehrwürdige Monumente auf moderne Lebenswelten.
➡️ Gerade diese gelungene Symbiose aus Alt und Neu, die kulturelle Vielfalt und die unverwechselbare Atmosphäre machen diese Metropole so besonders. Eine Stadt, die sich offenbar ständig neu erfindet, ohne ihre Geschichte zu verlieren.
➡️ Interessant waren allerdings auch Gespräche mit Einheimischen, die meinten, London sei vor 10 oder 15 Jahren noch viel lebenswerter gewesen. Dies zeigt, dass hinter der beeindruckenden Fassade einer Weltmetropole gerade gegenwärtig große gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen stehen.
➡️ London ist eine Stadt voller faszinierender Gegensätze: Jahrhundertealte Geschichte trifft auf futuristische Architektur, britische Tradition auf pulsierende Internationalität, ehrwürdige Monumente auf moderne Lebenswelten.
➡️ Gerade diese gelungene Symbiose aus Alt und Neu, die kulturelle Vielfalt und die unverwechselbare Atmosphäre machen diese Metropole so besonders. Eine Stadt, die sich offenbar ständig neu erfindet, ohne ihre Geschichte zu verlieren.
➡️ Interessant waren allerdings auch Gespräche mit Einheimischen, die meinten, London sei vor 10 oder 15 Jahren noch viel lebenswerter gewesen. Dies zeigt, dass hinter der beeindruckenden Fassade einer Weltmetropole gerade gegenwärtig große gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen stehen.
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‼️🪖 𝗭𝗪𝗘𝗜𝗠𝗔𝗟 𝗙𝗥𝗘𝗜𝗚𝗘𝗦𝗣𝗥𝗢𝗖𝗛𝗘𝗡 – 𝗗𝗢𝗖𝗛 𝗗𝗜𝗘 𝗦𝗧𝗔𝗔𝗧𝗦𝗔𝗡𝗪𝗔𝗟𝗧𝗦𝗖𝗛𝗔𝗙𝗧 𝗚𝗜𝗕𝗧 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 𝗔𝗨𝗙! ⚖️🇩🇪
➡️ Über den Freispruch eines deutschen Bundeswehrsoldaten wegen Verweigerung der Corona-Impfung in zwei Instanzen habe ich bereits berichtet. Nachdem sowohl das Amtsgericht Bad Kissingen als auch das Landgericht Schweinfurt den Soldaten freigesprochen hatten, ließ die Staatsanwaltschaft nicht locker. Nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 30. Oktober 2026 den zweitinstanzlichen Freispruch aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen. Mehr als vier Jahre nach der verweigerten Impfung droht dem Soldaten damit weiterhin eine strafrechtliche Verurteilung!
➡️ Begründet wurde die Aufhebung damit, dass das Berufungsgericht die grundrechtlich geschützte Gewissensfreiheit nicht ausreichend gegen die staatlichen Interessen an der Gesundheit und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr abgewogen habe. Diese Sichtweise ist angesichts der mittlerweiligen Erkenntnisse über das bei jungen Menschen zur Rechtfertigung einer Covid-19-Injektion vollständig fehlende Individualschutzbedürfnis schwer verständlich, umso weniger als die damalige Corona-Impfpflicht für Soldaten auch schon längst wieder abgeschafft ist. Es stellt sich die Frage, ob eine derart hartnäckige Strafverfolgung wegen einer persönlichen medizinischen Gewissensentscheidung eines Soldaten noch verhältnismäßig sein kann.
➡️ Bemerkenswert ist jedenfalls auch, mit welcher Konsequenz die deutschen Strafverfolgungsbehörden diesen Fall über Jahre hinweg betreiben. Eine solche Beharrlichkeit würde man sich gerne auch bei der Verfolgung schwerer Straftaten gegen Leib und Leben wünschen, bei welchen die deutsche Justiz in letzter Zeit immer wieder auffallend milde Urteile sprach. Denn der Rechtsstaat muss sich daran messen lassen, wie konsequent er die Grundrechte des Einzelnen gerade dann schützt, wenn dieser staatlichen Anordnungen aus Gewissensgründen widerspricht. Gewissensfreiheit und körperliche Selbstbestimmung dürfen daher nicht zu bloßen Abwägungsposten staatlicher Zweckmäßigkeit verkommen!
https://nius.de/nachrichten/soldat-verweigerter-corona-impfung-gericht
➡️ Über den Freispruch eines deutschen Bundeswehrsoldaten wegen Verweigerung der Corona-Impfung in zwei Instanzen habe ich bereits berichtet. Nachdem sowohl das Amtsgericht Bad Kissingen als auch das Landgericht Schweinfurt den Soldaten freigesprochen hatten, ließ die Staatsanwaltschaft nicht locker. Nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 30. Oktober 2026 den zweitinstanzlichen Freispruch aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen. Mehr als vier Jahre nach der verweigerten Impfung droht dem Soldaten damit weiterhin eine strafrechtliche Verurteilung!
➡️ Begründet wurde die Aufhebung damit, dass das Berufungsgericht die grundrechtlich geschützte Gewissensfreiheit nicht ausreichend gegen die staatlichen Interessen an der Gesundheit und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr abgewogen habe. Diese Sichtweise ist angesichts der mittlerweiligen Erkenntnisse über das bei jungen Menschen zur Rechtfertigung einer Covid-19-Injektion vollständig fehlende Individualschutzbedürfnis schwer verständlich, umso weniger als die damalige Corona-Impfpflicht für Soldaten auch schon längst wieder abgeschafft ist. Es stellt sich die Frage, ob eine derart hartnäckige Strafverfolgung wegen einer persönlichen medizinischen Gewissensentscheidung eines Soldaten noch verhältnismäßig sein kann.
➡️ Bemerkenswert ist jedenfalls auch, mit welcher Konsequenz die deutschen Strafverfolgungsbehörden diesen Fall über Jahre hinweg betreiben. Eine solche Beharrlichkeit würde man sich gerne auch bei der Verfolgung schwerer Straftaten gegen Leib und Leben wünschen, bei welchen die deutsche Justiz in letzter Zeit immer wieder auffallend milde Urteile sprach. Denn der Rechtsstaat muss sich daran messen lassen, wie konsequent er die Grundrechte des Einzelnen gerade dann schützt, wenn dieser staatlichen Anordnungen aus Gewissensgründen widerspricht. Gewissensfreiheit und körperliche Selbstbestimmung dürfen daher nicht zu bloßen Abwägungsposten staatlicher Zweckmäßigkeit verkommen!
https://nius.de/nachrichten/soldat-verweigerter-corona-impfung-gericht
NIUS
Soldat muss wegen verweigerter Corona-Impfung vor Gericht
Soldat muss wegen verweigerter Corona-Impfung erneut vor Gericht
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🔴 𝗢𝗥𝗙: 𝗠𝗜𝗟𝗟𝗜𝗢𝗡𝗘𝗡 𝗔𝗨𝗦 𝗦𝗧𝗘𝗨𝗘𝗥𝗚𝗘𝗟𝗗𝗘𝗥𝗡 𝗙𝗨̈𝗥 𝗥𝗘𝗚𝗜𝗘𝗥𝗨𝗡𝗚𝗦𝗜𝗡𝗦𝗘𝗥𝗔𝗧𝗘! 📺🇦🇹
🔻 Laut einem Bericht des Magazins Das Wien Aktuell flossen allein im ersten Halbjahr 2026 rund 10,4 Millionen Euro an öffentlichen Werbegeldern an den ORF. Dies zusätzlich zu den verpflichtenden ORF-Beiträgen, die seit 2024 als Zwangsabgabe eingetrieben werden!
Auch diese Millionen finanziert indirekt der Steuerzahler, der somit mehrfach für diesen tendenziös auftretenden Staatsfunk zur Kasse gebeten wird.
🔻 Da drängt sich einmal mehr die Frage auf: Ist Österreich längst zum Selbstbedienungsladen auf Kosten der Bevölkerung geworden? Wie lässt sich eine solche Finanzierungspraxis mit dem gesetzlichen Objektivitäts- und Unabhängigkeitsgebot des ORF vereinbaren? Wie kann diese finanzielle Abhängigkeit des ORF von den Regierungsparteien mit dem Gebot auf Neutralität und Distanz zur Regierungspolitik in Einklang gebracht werden.
🔻 Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sollte unabhängig von jenen politischen Entscheidungsträgern bleiben, die über millionenschwere Inseratenbudgets verfügen. Dies ist auch der wesentliche Grund, warum er durch die ohnehin umstrittene Zwangsabgabe in Form des ORF-Beitrags finanziert wird. Wenn sich der ORF jedoch nebenbei über Schleichwerbung und Regierungsinserate erhebliche Einnahmen sichert, liegt jedenfalls eine erhebliche und daher unzulässige Wettbewerbsverzerrung vor.
🔻 Laut einem Bericht des Magazins Das Wien Aktuell flossen allein im ersten Halbjahr 2026 rund 10,4 Millionen Euro an öffentlichen Werbegeldern an den ORF. Dies zusätzlich zu den verpflichtenden ORF-Beiträgen, die seit 2024 als Zwangsabgabe eingetrieben werden!
Auch diese Millionen finanziert indirekt der Steuerzahler, der somit mehrfach für diesen tendenziös auftretenden Staatsfunk zur Kasse gebeten wird.
🔻 Da drängt sich einmal mehr die Frage auf: Ist Österreich längst zum Selbstbedienungsladen auf Kosten der Bevölkerung geworden? Wie lässt sich eine solche Finanzierungspraxis mit dem gesetzlichen Objektivitäts- und Unabhängigkeitsgebot des ORF vereinbaren? Wie kann diese finanzielle Abhängigkeit des ORF von den Regierungsparteien mit dem Gebot auf Neutralität und Distanz zur Regierungspolitik in Einklang gebracht werden.
🔻 Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sollte unabhängig von jenen politischen Entscheidungsträgern bleiben, die über millionenschwere Inseratenbudgets verfügen. Dies ist auch der wesentliche Grund, warum er durch die ohnehin umstrittene Zwangsabgabe in Form des ORF-Beitrags finanziert wird. Wenn sich der ORF jedoch nebenbei über Schleichwerbung und Regierungsinserate erhebliche Einnahmen sichert, liegt jedenfalls eine erhebliche und daher unzulässige Wettbewerbsverzerrung vor.
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‼️🇩🇪 𝗟𝗜𝗡𝗞𝗦𝗘𝗫𝗧𝗥𝗘𝗠𝗜𝗦𝗠𝗨𝗦 – 𝗪𝗔𝗥𝗨𝗠 𝗪𝗜𝗥𝗗 𝗠𝗜𝗧 𝗭𝗪𝗘𝗜𝗘𝗥𝗟𝗘𝗜 𝗠𝗔𝗦𝗦 𝗚𝗘𝗠𝗘𝗦𝗦𝗘𝗡❓
➡️ Die jüngsten Ausschreitungen in Frankfurt zeigen erschreckende Ausmaße politischer und sonstiger Gewalt: Über 100 verletzte Polizisten, eingeschlagene Schaufenster, Plünderungen und 54 Festnahmen. Hessens Innenminister spricht von rund 100 linksextremistisch motivierten Gewalttätern, die gemeinsam mit anderen gewaltbereiten Gruppen für massive Ausschreitungen verantwortlich seien. Angeblich protestierte die überwiegende Mehrheit der Demonstranten hingegen friedlich.
➡️ Während Rechtsextremismus in Politik und Medien regelmäßig als zentrale Bedrohung unserer Demokratie thematisiert wird, stellt sich die Frage, ob linksextremistische Gewalt mit derselben Konsequenz öffentlich aufgearbeitet wird. Immerhin dokumentiert der hessische Verfassungsschutzbericht 2025 einen Anstieg linksextremistischer Gewalttaten um 193 Prozent gegenüber dem Vorjahr! Selbst Hessens Innenminister kritisiert ausdrücklich die Verharmlosung solcher Entwicklungen in Teilen von Politik, Gesellschaft und Medien.
➡️ Für mich steht fest: Ich lehne jede Form von Extremismus entschieden ab, ganz gleich, ob sie von rechts, links oder aus anderen ideologischen Lagern kommt! Ebenso entschieden wende ich mich aber gegen die zunehmende Unsitte, Menschen allein deshalb als „rechts“ oder gar „rechtsextrem“ zu diffamieren, weil sie regierungspolitischen Positionen, etablierten Narrativen oder dem gesellschaftlichen Mainstream widersprechen. Regierungskritik ist kein Extremismus, sondern Ausdruck einer lebendigen Demokratie!
➡️ Wer Grundrechte, Meinungsfreiheit und Demokratie ernst nimmt, muss überall dieselben Maßstäbe anlegen. Politische Gewalt darf niemals relativiert, friedlicher Widerspruch niemals kriminalisiert und Andersdenkenden nicht vorsätzlich ein extremistisches Etikett umgehängt werden. Eine Gesellschaft, die nur genehme oder von Politik und Mainstream-Medien propagierte Meinungen toleriert, verletzt jedenfalls Grundprinzipien einer funktionierenden Demokratie, die aktuell schwer gefährdet erscheint.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/frankfurt-ausschreitungen-polizei-protest-gewahrsam-100.html
➡️ Die jüngsten Ausschreitungen in Frankfurt zeigen erschreckende Ausmaße politischer und sonstiger Gewalt: Über 100 verletzte Polizisten, eingeschlagene Schaufenster, Plünderungen und 54 Festnahmen. Hessens Innenminister spricht von rund 100 linksextremistisch motivierten Gewalttätern, die gemeinsam mit anderen gewaltbereiten Gruppen für massive Ausschreitungen verantwortlich seien. Angeblich protestierte die überwiegende Mehrheit der Demonstranten hingegen friedlich.
➡️ Während Rechtsextremismus in Politik und Medien regelmäßig als zentrale Bedrohung unserer Demokratie thematisiert wird, stellt sich die Frage, ob linksextremistische Gewalt mit derselben Konsequenz öffentlich aufgearbeitet wird. Immerhin dokumentiert der hessische Verfassungsschutzbericht 2025 einen Anstieg linksextremistischer Gewalttaten um 193 Prozent gegenüber dem Vorjahr! Selbst Hessens Innenminister kritisiert ausdrücklich die Verharmlosung solcher Entwicklungen in Teilen von Politik, Gesellschaft und Medien.
➡️ Für mich steht fest: Ich lehne jede Form von Extremismus entschieden ab, ganz gleich, ob sie von rechts, links oder aus anderen ideologischen Lagern kommt! Ebenso entschieden wende ich mich aber gegen die zunehmende Unsitte, Menschen allein deshalb als „rechts“ oder gar „rechtsextrem“ zu diffamieren, weil sie regierungspolitischen Positionen, etablierten Narrativen oder dem gesellschaftlichen Mainstream widersprechen. Regierungskritik ist kein Extremismus, sondern Ausdruck einer lebendigen Demokratie!
➡️ Wer Grundrechte, Meinungsfreiheit und Demokratie ernst nimmt, muss überall dieselben Maßstäbe anlegen. Politische Gewalt darf niemals relativiert, friedlicher Widerspruch niemals kriminalisiert und Andersdenkenden nicht vorsätzlich ein extremistisches Etikett umgehängt werden. Eine Gesellschaft, die nur genehme oder von Politik und Mainstream-Medien propagierte Meinungen toleriert, verletzt jedenfalls Grundprinzipien einer funktionierenden Demokratie, die aktuell schwer gefährdet erscheint.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/frankfurt-ausschreitungen-polizei-protest-gewahrsam-100.html
ZDFheute
Frankfurt nach den Ausschreitungen: Wie es dazu kommen konnte
Nach den Ausschreitungen in der Frankfurter Innenstadt läuft die Aufarbeitung der Polizei und Politik. Was bisher über die Randale bekannt ist.
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‼️🇺🇸 𝐓𝐑𝐔𝐌𝐏𝐒 𝐏𝐎𝐋𝐈𝐓𝐈𝐊 𝐃𝐄𝐑 𝐆𝐄𝐁𝐑𝐎𝐂𝐇𝐄𝐍𝐄𝐍 𝐕𝐄𝐑𝐒𝐏𝐑𝐄𝐂𝐇𝐄𝐍 – 𝐃𝐈𝐄 𝐖Ä𝐇𝐋𝐄𝐑 𝐏𝐑Ä𝐒𝐄𝐍𝐓𝐈𝐄𝐑𝐄𝐍 𝐃𝐈𝐄 𝐑𝐄𝐂𝐇𝐍𝐔𝐍𝐆 ❌❌
➡️ Die amerikanischen Wähler haben Donald Trump bei den Zwischenwahlen einen empfindlichen Denkzettel verpasst. Die Republikaner verlieren ihre Mehrheiten in beiden Kammern des Kongresses, selbst bisherige republikanische Hochburgen wenden sich ab. Ein deutliches Signal, dass immer mehr Amerikaner mit dem politischen Kurs ihres Präsidenten unzufrieden sind.
➡️ Ich habe die Wiederwahl Donald Trumps im November 2024 zunächst ausdrücklich begrüßt. Nicht zuletzt deshalb, weil ich mir einen politischen Kurswechsel, weniger ideologische Bevormundung und vor allem eine friedlichere Außenpolitik erhofft hatte. Trump versprach bekanntlich wiederholt, keine neuen Kriege zu beginnen und sich stärker um die Probleme der eigenen Bevölkerung zu kümmern. Heute muss nicht nur ich feststellen, dass viele dieser Erwartungen bitter enttäuscht wurden und sich Trump leider in vielerlei Hinsicht als Mogelpackung erwies.
➡️ Besonders sein militärisches Vorgehen gegen den Iran, das ich aus völkerrechtlicher Sicht entschieden ablehne, zeigt eine gefährliche Entwicklung. Statt der versprochenen Zurückhaltung erleben wir neuerlich eine amerikanische Machtpolitik, die militärische Gewalt als Mittel zur Durchsetzung geopolitischer Interessen einsetzt. Hinzu kommen Trumps zunehmend unberechenbare Aktionen, seine Polarisierung der Gesellschaft und ein Politikstil, bei dem persönliche Machtansprüche offenbar immer häufiger über rechtsstaatliche und demokratische Grundsätze gestellt werden. Ich halte Donald Trump mittlerweile für einen äußert gefährlichen Staatsmann, dessen narzisstisches Auftreten auf der internationalen Politbühne beängstigend ist, weil er offenbar glaubt, über dem Gesetz zu stehen.
➡️ Wer mich kennt, weiß, dass ich politische Entwicklungen stets kritisch und unabhängig von parteipolitischen Zugehörigkeiten beurteile. Deshalb habe ich auch kein Problem damit, meine ursprüngliche Einschätzung Trumps angesichts seiner tatsächlichen Politik grundlegend zu revidieren. Die amerikanischen Wähler scheinen nun ebenfalls zunehmend das Vertrauen in ihn zu verlieren. Demokratie bedeutet schließlich nicht, einem einmal gewählten Politiker bedingungslos die Treue zu halten, sondern ihn an seinen konkreten Versprechen und vor allem an seinen Taten zu messen.
Lesen Sie mehr 👉
https://news.wttw.com/2026/11/04/democrats-win-control-us-house-and-senate-strong-rebuke-trump-and-republicans
➡️ Die amerikanischen Wähler haben Donald Trump bei den Zwischenwahlen einen empfindlichen Denkzettel verpasst. Die Republikaner verlieren ihre Mehrheiten in beiden Kammern des Kongresses, selbst bisherige republikanische Hochburgen wenden sich ab. Ein deutliches Signal, dass immer mehr Amerikaner mit dem politischen Kurs ihres Präsidenten unzufrieden sind.
➡️ Ich habe die Wiederwahl Donald Trumps im November 2024 zunächst ausdrücklich begrüßt. Nicht zuletzt deshalb, weil ich mir einen politischen Kurswechsel, weniger ideologische Bevormundung und vor allem eine friedlichere Außenpolitik erhofft hatte. Trump versprach bekanntlich wiederholt, keine neuen Kriege zu beginnen und sich stärker um die Probleme der eigenen Bevölkerung zu kümmern. Heute muss nicht nur ich feststellen, dass viele dieser Erwartungen bitter enttäuscht wurden und sich Trump leider in vielerlei Hinsicht als Mogelpackung erwies.
➡️ Besonders sein militärisches Vorgehen gegen den Iran, das ich aus völkerrechtlicher Sicht entschieden ablehne, zeigt eine gefährliche Entwicklung. Statt der versprochenen Zurückhaltung erleben wir neuerlich eine amerikanische Machtpolitik, die militärische Gewalt als Mittel zur Durchsetzung geopolitischer Interessen einsetzt. Hinzu kommen Trumps zunehmend unberechenbare Aktionen, seine Polarisierung der Gesellschaft und ein Politikstil, bei dem persönliche Machtansprüche offenbar immer häufiger über rechtsstaatliche und demokratische Grundsätze gestellt werden. Ich halte Donald Trump mittlerweile für einen äußert gefährlichen Staatsmann, dessen narzisstisches Auftreten auf der internationalen Politbühne beängstigend ist, weil er offenbar glaubt, über dem Gesetz zu stehen.
➡️ Wer mich kennt, weiß, dass ich politische Entwicklungen stets kritisch und unabhängig von parteipolitischen Zugehörigkeiten beurteile. Deshalb habe ich auch kein Problem damit, meine ursprüngliche Einschätzung Trumps angesichts seiner tatsächlichen Politik grundlegend zu revidieren. Die amerikanischen Wähler scheinen nun ebenfalls zunehmend das Vertrauen in ihn zu verlieren. Demokratie bedeutet schließlich nicht, einem einmal gewählten Politiker bedingungslos die Treue zu halten, sondern ihn an seinen konkreten Versprechen und vor allem an seinen Taten zu messen.
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‼️ 𝗖𝗢𝗩𝗜𝗗-𝗜𝗠𝗣𝗙𝗦𝗖𝗛𝗔𝗗𝗘𝗡: 𝗗𝗘𝗥 𝗦𝗧𝗘𝗜𝗡𝗜𝗚𝗘 𝗪𝗘𝗚 𝗭𝗨𝗠 𝗦𝗖𝗛𝗠𝗘𝗥𝗭𝗘𝗡𝗚𝗘𝗟𝗗! ⚖️
➡️ Die aktuelle Berichterstattung der deutschen Zeitschrift ZEIT über Corona-Impfschäden in Deutschland wirft auch für Österreich eine entscheidende Frage auf: Wie kommen Menschen, die durch eine Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, tatsächlich zu ihrem Recht? Das österreichische Impfschadengesetz bietet zwar staatliche Entschädigungsleistungen, ersetzt aber aufgrund der nur minimalen Leistungen keinen ausreichenden zivilrechtlichen Schadenersatz. Warum ist das so?
➡️ Die größten Hürden liegen im medizinischen Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung sowie in der Begründung einer konkreten Haftung. Gerade bei möglichen Aufklärungsfehlern oder Ansprüchen gegen Impfstoffhersteller stellen sich schwierige Beweisfragen. Selbst das im Interesse der Verbraucher geschaffene Produkthaftungsgesetz (PHG) bietet wegen der Kausalitätshürde kaum wirksamen Schutz. Darüber hinaus erschweren langwierige Verfahren mit Sachverständigen, die meist einstellungsmäßig der Impfung unkritisch gegenüberstehen, und erhebliche Prozesskostenrisiken die Rechtsdurchsetzung zusätzlich. Dies obwohl die Pharmaindustrie mit der Corona-Impfung Milliarden Euro verdient hat.
➡️ Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt aktuell mehrere Betroffene in laufenden Zivilverfahren in ganz Österreich. Aus dieser unmittelbaren Prozesserfahrung wissen wir, wie schwierig die Durchsetzung berechtigter Ansprüche von Geschädigten sein kann. Für mich steht fest: Wer durch eine medizinische Maßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit geschädigt wurde, muss eine faire und wirksame Möglichkeit haben, Schadenersatz und Schmerzengeld vor Gericht durchzusetzen. Rechtsschutz für geschädigte Konsumenten, die mit staatlich über die Medien erzeugten Druck in die Covid-19-Injektion getrieben wurden, dürfen im Schadensfall mit ihren Ansprüchen nicht an einem vorgeschobenen Formalismus scheitern.
👉 Zum ZEIT-Artikel:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-11/corona-impfschaden-covid-19-antraege-statistikcorona-impfschaeden
➡️ Die aktuelle Berichterstattung der deutschen Zeitschrift ZEIT über Corona-Impfschäden in Deutschland wirft auch für Österreich eine entscheidende Frage auf: Wie kommen Menschen, die durch eine Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, tatsächlich zu ihrem Recht? Das österreichische Impfschadengesetz bietet zwar staatliche Entschädigungsleistungen, ersetzt aber aufgrund der nur minimalen Leistungen keinen ausreichenden zivilrechtlichen Schadenersatz. Warum ist das so?
➡️ Die größten Hürden liegen im medizinischen Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung sowie in der Begründung einer konkreten Haftung. Gerade bei möglichen Aufklärungsfehlern oder Ansprüchen gegen Impfstoffhersteller stellen sich schwierige Beweisfragen. Selbst das im Interesse der Verbraucher geschaffene Produkthaftungsgesetz (PHG) bietet wegen der Kausalitätshürde kaum wirksamen Schutz. Darüber hinaus erschweren langwierige Verfahren mit Sachverständigen, die meist einstellungsmäßig der Impfung unkritisch gegenüberstehen, und erhebliche Prozesskostenrisiken die Rechtsdurchsetzung zusätzlich. Dies obwohl die Pharmaindustrie mit der Corona-Impfung Milliarden Euro verdient hat.
➡️ Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt aktuell mehrere Betroffene in laufenden Zivilverfahren in ganz Österreich. Aus dieser unmittelbaren Prozesserfahrung wissen wir, wie schwierig die Durchsetzung berechtigter Ansprüche von Geschädigten sein kann. Für mich steht fest: Wer durch eine medizinische Maßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit geschädigt wurde, muss eine faire und wirksame Möglichkeit haben, Schadenersatz und Schmerzengeld vor Gericht durchzusetzen. Rechtsschutz für geschädigte Konsumenten, die mit staatlich über die Medien erzeugten Druck in die Covid-19-Injektion getrieben wurden, dürfen im Schadensfall mit ihren Ansprüchen nicht an einem vorgeschobenen Formalismus scheitern.
👉 Zum ZEIT-Artikel:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-11/corona-impfschaden-covid-19-antraege-statistikcorona-impfschaeden
DIE ZEIT
Mehr als 1.000 Klagen wegen Corona-Impfschäden
Wer nach einer Covid-Impfung einen gesundheitlichen Schaden geltend machen will, scheitert meist. 726 Schäden wurden anerkannt. Nun ziehen mehr Menschen vor Gericht.
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