📚 Fatawa über Zakatu Al-Fitr
➡️ Die Höhe von Zakah Al-Fitr und wann man diese entrichten muss
👇
https://islamqa.info/ge/49793
➡️ Falls er niemanden findet, der es verdient (berechtigt ist), Zakah Al-Fitr zu bekommen
👇
https://islamqa.info/ge/162059
➡️ Er hat mehrere Fragen, die mit Zakah Al-Fitr zusammenhängen
👇
https://islamqa.info/ge/207225
➡️ Das Urteil darüber, die Lebensmittel der Zakah Al-Fitr etwas früher einzukaufen
👇
https://islamqa.info/ge/7175
➡️ Das Entrichten der Zakah für die Angestellten
👇
https://islamqa.info/ge/34519
➡️ Muss der muslimische Ehemann Zakah Al-Fitr für seine christliche Ehefrau entrichten?
👇
https://islamqa.info/ge/145560
Islam Q&A
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Höhe von Zakah Al-Fitr und wann man diese entrichten muss
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👇
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➡️ Das Urteil darüber, die Lebensmittel der Zakah Al-Fitr etwas früher einzukaufen
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Forwarded from Islamqa deutsch
📚 Es ist nicht gültig, die nachzufastenden Tage vom Ramadan und die sechs Tage vom Schawwal mit einer Absicht zusammenzufassen.
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Das ist ungültig (bzw. nicht korrekt), da die sechs Tage vom Schawwal erst nach dem vollständigen Fasten des Monats Ramadan gefastet werden können.
▪️ Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Fatawa As-Siyam“ (438): „Wer den Tag von ˈArafah oder den Tag von ˈAschura fastet, wobei er noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, so ist sein Fasten gültig. Wenn er aber einen dieser Tage mit der Absicht des Nachfastens vom Ramadan fastet, so erlangt er zwei Belohnungen: Den Lohn für das Fasten des Tages von ˈArafah bzw. des Tages von ˈAschura, mit dem Lohn des Nachfastens vom Ramadan. Dies gilt bezüglich des allgemeinen freiwilligen Fastens, welches nicht an den Monat Ramadan gebunden ist. Was die sechs Tage vom Schawwal anbelangt, so sind diese an den Ramadan gebunden und können erst nach dem Nachfasten versäumter Fastentage in Angriff genommen werden. Falls man sie vor dem Nachfasten fastet, so wird man den dafür bestimmten Lohn nicht erlangen. Dies aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: „Wer den Ramadan fastet und ihm dann die sechs Tage vom Schawwal folgen lässt, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hat.“
▪️ Es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, nicht als einer gilt, der den Ramadan in seiner Gänze gefastet hat, bis er das Nachfasten vervollständigt hat.“ [Ende des Zitats]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/39328/
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➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Das ist ungültig (bzw. nicht korrekt), da die sechs Tage vom Schawwal erst nach dem vollständigen Fasten des Monats Ramadan gefastet werden können.
▪️ Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Fatawa As-Siyam“ (438): „Wer den Tag von ˈArafah oder den Tag von ˈAschura fastet, wobei er noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, so ist sein Fasten gültig. Wenn er aber einen dieser Tage mit der Absicht des Nachfastens vom Ramadan fastet, so erlangt er zwei Belohnungen: Den Lohn für das Fasten des Tages von ˈArafah bzw. des Tages von ˈAschura, mit dem Lohn des Nachfastens vom Ramadan. Dies gilt bezüglich des allgemeinen freiwilligen Fastens, welches nicht an den Monat Ramadan gebunden ist. Was die sechs Tage vom Schawwal anbelangt, so sind diese an den Ramadan gebunden und können erst nach dem Nachfasten versäumter Fastentage in Angriff genommen werden. Falls man sie vor dem Nachfasten fastet, so wird man den dafür bestimmten Lohn nicht erlangen. Dies aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: „Wer den Ramadan fastet und ihm dann die sechs Tage vom Schawwal folgen lässt, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hat.“
▪️ Es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, nicht als einer gilt, der den Ramadan in seiner Gänze gefastet hat, bis er das Nachfasten vervollständigt hat.“ [Ende des Zitats]
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📚 Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
➡️ Die Frage:
In Bezug auf den Muslim, welcher nicht die Hajj verrichtet, was muss er in den ersten zehn Tagen vom Monat Dhul-Hijjah tun? Ich meine, sind das Kürzen der Fingernägel und der Haare, Verwendung von Henna und das Tragen neuer Kleidung erst nach dem Schlachten des 'Id-Opfertieres (Udhiya) erlaubt?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Wenn der Beginn des Monats Dhul-Hijja festgestellt wurde, und jemand ein 'Id-Opfertier (Udhiya) schlachten will, so ist es ihm verboten, etwas von seiner Körperbehaarung zu entfernen, seine Nägel oder etwas von seiner Haut zu kürzen (schneiden). Das Anziehen von neuer Kleidung, die Verwendung von Henna oder Duft ist ihm nicht verboten, genau sowie der Beischlaf mit seiner Ehefrau.
▪️ Dieses Urteil gilt alleine für denjenigen, der schlachtet und nicht für den Rest seiner Familie oder für denjenigen, welchen er mit der Schlachtung beauftragt hat. So ist nichts davon seiner Ehefrau und seinen Kinder verboten, und auch nicht für den Beauftragten.
▪️ Bezüglich dieses Urteils gibt es zwischen dem Mann und der Frau keinen Unterschied. Falls eine Frau ein 'Id-Opfertier (Udhiya) für sich schlachten möchte, ungeachtet dessen, ob sie verheiratet ist oder nicht, so ist es ihr verboten etwas von ihrer Körperbehaarung zu entfernen und die Nägel zu kürzen. Dieses aufgrund der allgemeinen Aussage der religiösen Texte, welche diesbezüglich überliefert wurden.
Dieses wird auch nicht als „Ihram“ bezeichnet, da es keinen Ihram-Zustand gibt, außer für das Ritual der Hajj oder der 'Umra. Der Pilger, welcher sich die Kleidung des Ihram angelegt hat, ihm sind die Verwendung von Duft, der Beischlaf und die Jagd verboten. Dieses alles ist jedoch demjenigen erlaubt, welcher nach dem Beginn des Monats Dhul-Hijja schlachten will. Nichts ist ihm verboten, außer etwas von seinem Haar, seinen Nägel und der Haut zu entfernen.
▪️ Von Ummu Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wenn ihr den Neumond (Hilal) von Dhul-Hijja seht, und jemand von euch (ein 'Id-Opfertier) schlachten will, so soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln entfernen (kürzen/schneiden).“
📗 (Überliefert von Muslim (1977)]
Islam Q&A
Hier der ganze Text
👇
https://islamqa.info/ge/70290
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
In Bezug auf den Muslim, welcher nicht die Hajj verrichtet, was muss er in den ersten zehn Tagen vom Monat Dhul-Hijjah tun? Ich meine, sind das Kürzen der Fingernägel und der Haare, Verwendung von Henna und das Tragen neuer Kleidung erst nach dem Schlachten des 'Id-Opfertieres (Udhiya) erlaubt?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Wenn der Beginn des Monats Dhul-Hijja festgestellt wurde, und jemand ein 'Id-Opfertier (Udhiya) schlachten will, so ist es ihm verboten, etwas von seiner Körperbehaarung zu entfernen, seine Nägel oder etwas von seiner Haut zu kürzen (schneiden). Das Anziehen von neuer Kleidung, die Verwendung von Henna oder Duft ist ihm nicht verboten, genau sowie der Beischlaf mit seiner Ehefrau.
▪️ Dieses Urteil gilt alleine für denjenigen, der schlachtet und nicht für den Rest seiner Familie oder für denjenigen, welchen er mit der Schlachtung beauftragt hat. So ist nichts davon seiner Ehefrau und seinen Kinder verboten, und auch nicht für den Beauftragten.
▪️ Bezüglich dieses Urteils gibt es zwischen dem Mann und der Frau keinen Unterschied. Falls eine Frau ein 'Id-Opfertier (Udhiya) für sich schlachten möchte, ungeachtet dessen, ob sie verheiratet ist oder nicht, so ist es ihr verboten etwas von ihrer Körperbehaarung zu entfernen und die Nägel zu kürzen. Dieses aufgrund der allgemeinen Aussage der religiösen Texte, welche diesbezüglich überliefert wurden.
Dieses wird auch nicht als „Ihram“ bezeichnet, da es keinen Ihram-Zustand gibt, außer für das Ritual der Hajj oder der 'Umra. Der Pilger, welcher sich die Kleidung des Ihram angelegt hat, ihm sind die Verwendung von Duft, der Beischlaf und die Jagd verboten. Dieses alles ist jedoch demjenigen erlaubt, welcher nach dem Beginn des Monats Dhul-Hijja schlachten will. Nichts ist ihm verboten, außer etwas von seinem Haar, seinen Nägel und der Haut zu entfernen.
▪️ Von Ummu Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wenn ihr den Neumond (Hilal) von Dhul-Hijja seht, und jemand von euch (ein 'Id-Opfertier) schlachten will, so soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln entfernen (kürzen/schneiden).“
📗 (Überliefert von Muslim (1977)]
Islam Q&A
Hier der ganze Text
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📚 Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah schneiden.
➡️ Die Frage:
Wenn der Mann derjenige ist, der das Opfertier darbringt, ist es dann seiner Frau und seinen Kindern erlaubt ihre Haare und Nägel zu schneiden, wenn der Monat Dhul Hijja eintrifft?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
▪️ Ja, dies ist erlaubt. In der Antwort auf die Frage Nr. 36567 wurde bereits erwähnt, dass es demjenigen, der ein Opfertier darbringt, verboten ist einen Teil seiner Haare, Nägel oder Haut zu schneiden. Dieses Urteil bezieht sich speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher gleichzeitig der Besitzer des Opfertieres ist.
▪️ Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Was die Familie desjenigen, der ein Opfertier darbringt, angeht, so lastet nichts auf ihnen. Ihnen wird auch nicht verboten ihre Haare und Nägel zu schneiden, gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten. Dieses Urteil bezieht sich vielmehr speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher das Opfertier mit seinem Geld gekauft hat.“
📗 Aus „Fatawa Islamiyyah“ (316/2).
▪️ In den Fatawa des ständigen Komitees (397/11) steht:
„Derjenige, der ein Opfertier darbringen will, sollte, wenn die Mondsichel des Monats Dhul Hijja erscheint, nichts von seinen Haaren, Nägeln oder seiner Haut abschneiden, bis er das Opfertier geschlachtet hat, da die Gruppe (die sechs Hadith-Bücher), bis auf Al-Bukhary -möge Allah ihnen barmherzig sein-, über Umm Salama -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überlieferten, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wenn ihr die Mondsichel vom Dhul Hijja seht und einer von euch ein Opfertier darbringen will, dann soll er seine Haare und Nägel lassen.“
Und im Wortlaut von Abu Dawud (2791) und Muslim (1977) steht: „Wer ein Schlachttier hat, das er schlachten will, und die Mondsichel vom Dhul Hijja erscheint, dann soll er nichts von seinen Haaren und Nägel abschneiden, bis er es geschlachtet hat.“
Es ist hierbei egal, ob er sich um die Schlachtung selber kümmert oder jemanden an seiner Stelle schlachten lässt. Wenn aber im Namen einer Person geschlachtet wird, so muss diese Person sich nicht daran halten, da nichts diesbezüglich überliefert wurde.
▪️ Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (530/7):
„Für denjenigen, in dessen Namen ein Opfertier dargebracht wird, besteht kein Problem darin seine Haare und Nägel zu schneiden. Der Beweis dafür ist wie folgt:
1. Dass dies das Offenkundige des Hadiths ist, und zwar, dass sich das Verbot speziell auf denjenigen bezieht, der schlachtet. Demnach bezieht sich das Verbot auf dem Hausherrn. Seine Familie aber betrifft dies nicht, da der Prophet ﷺ das Urteil auf denjenigen bezog, der schlachtet. Daraus versteht man nun, dass das Urteil auf denjenigen, in dessen Namen geschlachtet wird, nicht bestätigt wurde.
2. Dass der Prophet ﷺ im Namen seiner Familie geschlachtet hat und es von ihm nicht überliefert wurde, dass er sagte, dass sie nichts von ihren Haaren, Nägeln und Haut schneiden sollen. Und wenn dies verboten wäre, dann hätte es der Prophet ﷺ ihnen verboten. Und diese Meinung ist die stärkere Meinung.“ Ende seiner Aussage.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/33743
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Wenn der Mann derjenige ist, der das Opfertier darbringt, ist es dann seiner Frau und seinen Kindern erlaubt ihre Haare und Nägel zu schneiden, wenn der Monat Dhul Hijja eintrifft?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
▪️ Ja, dies ist erlaubt. In der Antwort auf die Frage Nr. 36567 wurde bereits erwähnt, dass es demjenigen, der ein Opfertier darbringt, verboten ist einen Teil seiner Haare, Nägel oder Haut zu schneiden. Dieses Urteil bezieht sich speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher gleichzeitig der Besitzer des Opfertieres ist.
▪️ Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Was die Familie desjenigen, der ein Opfertier darbringt, angeht, so lastet nichts auf ihnen. Ihnen wird auch nicht verboten ihre Haare und Nägel zu schneiden, gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten. Dieses Urteil bezieht sich vielmehr speziell auf denjenigen, der ein Opfertier darbringt, welcher das Opfertier mit seinem Geld gekauft hat.“
📗 Aus „Fatawa Islamiyyah“ (316/2).
▪️ In den Fatawa des ständigen Komitees (397/11) steht:
„Derjenige, der ein Opfertier darbringen will, sollte, wenn die Mondsichel des Monats Dhul Hijja erscheint, nichts von seinen Haaren, Nägeln oder seiner Haut abschneiden, bis er das Opfertier geschlachtet hat, da die Gruppe (die sechs Hadith-Bücher), bis auf Al-Bukhary -möge Allah ihnen barmherzig sein-, über Umm Salama -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überlieferten, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wenn ihr die Mondsichel vom Dhul Hijja seht und einer von euch ein Opfertier darbringen will, dann soll er seine Haare und Nägel lassen.“
Und im Wortlaut von Abu Dawud (2791) und Muslim (1977) steht: „Wer ein Schlachttier hat, das er schlachten will, und die Mondsichel vom Dhul Hijja erscheint, dann soll er nichts von seinen Haaren und Nägel abschneiden, bis er es geschlachtet hat.“
Es ist hierbei egal, ob er sich um die Schlachtung selber kümmert oder jemanden an seiner Stelle schlachten lässt. Wenn aber im Namen einer Person geschlachtet wird, so muss diese Person sich nicht daran halten, da nichts diesbezüglich überliefert wurde.
▪️ Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (530/7):
„Für denjenigen, in dessen Namen ein Opfertier dargebracht wird, besteht kein Problem darin seine Haare und Nägel zu schneiden. Der Beweis dafür ist wie folgt:
1. Dass dies das Offenkundige des Hadiths ist, und zwar, dass sich das Verbot speziell auf denjenigen bezieht, der schlachtet. Demnach bezieht sich das Verbot auf dem Hausherrn. Seine Familie aber betrifft dies nicht, da der Prophet ﷺ das Urteil auf denjenigen bezog, der schlachtet. Daraus versteht man nun, dass das Urteil auf denjenigen, in dessen Namen geschlachtet wird, nicht bestätigt wurde.
2. Dass der Prophet ﷺ im Namen seiner Familie geschlachtet hat und es von ihm nicht überliefert wurde, dass er sagte, dass sie nichts von ihren Haaren, Nägeln und Haut schneiden sollen. Und wenn dies verboten wäre, dann hätte es der Prophet ﷺ ihnen verboten. Und diese Meinung ist die stärkere Meinung.“ Ende seiner Aussage.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/33743
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Einige Fatawa und Texte über die 10 Tage von Dhul-Hijjah und das Schlachten
➡️ Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist
👇
https://islamqa.info/ge/160395
➡️ Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?
👇
https://islamqa.info/ge/70291
➡️ Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah seine Haare rasiert
👇
https://islamqa.info/ge/33613
➡️ Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijja schneiden
👇
https://islamqa.info/ge/33743
➡️ Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil
👇
https://islamqa.info/ge/36432
➡️ Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
👇
https://islamqa.info/ge/70290
➡️ Das Urteil über ein Opfertier, das stirbt bevor es geschlachtet wird
👇
https://islamqa.info/ge/178524
➡️ Wie soll (das Fleisch) des Opfertiers (Udhiya) in einem Land, in dem es keinen einzigen armen Muslim gibt, verteilt werden?
👇
https://islamqa.info/ge/160055
Islam Q&A
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist
👇
https://islamqa.info/ge/160395
➡️ Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?
👇
https://islamqa.info/ge/70291
➡️ Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah seine Haare rasiert
👇
https://islamqa.info/ge/33613
➡️ Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijja schneiden
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➡️ Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil
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➡️ Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
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https://islamqa.info/ge/70290
➡️ Das Urteil über ein Opfertier, das stirbt bevor es geschlachtet wird
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➡️ Wie soll (das Fleisch) des Opfertiers (Udhiya) in einem Land, in dem es keinen einzigen armen Muslim gibt, verteilt werden?
👇
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Islam Q&A
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📚 Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Die Gelehrten haben bezüglich des Urteils über das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) unterschiedliche Ansichten, ob dieses eine Pflicht ist (Wajib), deren Unterlassung eine Sünde darstellt, oder ob es eine gefestigte prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist, deren Unterlassung verpönt ist (Makruh)?
Das Richtige ist, dass es eine prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist. Die Erläuterung dazu erfolgte bereits in der Antwort zur Frage Nr. (36432).
Der Verpflichtung oder Sunna des Schlachtopfers wird vorausgesetzt, dass man es finanzieren kann. Dieses bedeutet, dass die Kosten für das Schlachtopfer vom Überschuss finanziert werden, und nicht von dem benötigten (Vermögen), welches für die Bedürfnisse der Familie benötigt wird. Wenn der Muslim einen regelmäßigen monatlichen Lohn hat oder eine Rente bezieht, welche für ihn ausreicht, und darüber hinaus er noch Geld für das Schlachttier hat, so ist ihm das Schlachtopfer gesetzlich vorgeschrieben.
Auf die Voraussetzung, dass man sich das Opfertier leisten kann, weisen die Worte des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hin:
„Wer ein Vermögen (Sa'a) besitzt und nicht schlachtet, so soll er sich nicht unserem Gebetsplatz (des 'Id-Gebets) nähern.“
[Überliefert von Ibn Majah (3123) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als gut (Hasan) eingestuft], As-Sa'atu bedeutet hier Reichtum.
Das 'Id-Opfertier ist für die Hausangehörigen vorgeschrieben. Dies aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm:
„Den Angehörigen eines jeden Hauses obliegt jedes Jahr ein Opfertier.
[Überliefert von Ahmad (20207), und Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in „Fath Al-Bari: „Seine Überlieferungskette (Isnad) ist stark. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (2788) als gut (Hasan) eingestuft]
Es gibt (dabei) keinen Unterschied zwischen dem Mann und der Frau. Wenn nun die Frau alleine oder mit ihren Kindern lebt, so ist sie zur Schlachtung eines Opfertieres (Al-Udhiya) verpflichtet.
In „Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/81) wurde gesagt:
„Die Männlichkeit ist keine der Voraussetzungen, weder für die Verpflichtung (des Schlachtens) noch für seine Sunna. Wie es für die Männer verpflichtend ist, so ist es auch für die Frauen verpflichtend, da die Beweise für ihre Verpflichtung oder Sunna alle umfassen.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/70291
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Die Gelehrten haben bezüglich des Urteils über das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) unterschiedliche Ansichten, ob dieses eine Pflicht ist (Wajib), deren Unterlassung eine Sünde darstellt, oder ob es eine gefestigte prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist, deren Unterlassung verpönt ist (Makruh)?
Das Richtige ist, dass es eine prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist. Die Erläuterung dazu erfolgte bereits in der Antwort zur Frage Nr. (36432).
Der Verpflichtung oder Sunna des Schlachtopfers wird vorausgesetzt, dass man es finanzieren kann. Dieses bedeutet, dass die Kosten für das Schlachtopfer vom Überschuss finanziert werden, und nicht von dem benötigten (Vermögen), welches für die Bedürfnisse der Familie benötigt wird. Wenn der Muslim einen regelmäßigen monatlichen Lohn hat oder eine Rente bezieht, welche für ihn ausreicht, und darüber hinaus er noch Geld für das Schlachttier hat, so ist ihm das Schlachtopfer gesetzlich vorgeschrieben.
Auf die Voraussetzung, dass man sich das Opfertier leisten kann, weisen die Worte des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hin:
„Wer ein Vermögen (Sa'a) besitzt und nicht schlachtet, so soll er sich nicht unserem Gebetsplatz (des 'Id-Gebets) nähern.“
[Überliefert von Ibn Majah (3123) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als gut (Hasan) eingestuft], As-Sa'atu bedeutet hier Reichtum.
Das 'Id-Opfertier ist für die Hausangehörigen vorgeschrieben. Dies aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm:
„Den Angehörigen eines jeden Hauses obliegt jedes Jahr ein Opfertier.
[Überliefert von Ahmad (20207), und Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in „Fath Al-Bari: „Seine Überlieferungskette (Isnad) ist stark. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (2788) als gut (Hasan) eingestuft]
Es gibt (dabei) keinen Unterschied zwischen dem Mann und der Frau. Wenn nun die Frau alleine oder mit ihren Kindern lebt, so ist sie zur Schlachtung eines Opfertieres (Al-Udhiya) verpflichtet.
In „Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/81) wurde gesagt:
„Die Männlichkeit ist keine der Voraussetzungen, weder für die Verpflichtung (des Schlachtens) noch für seine Sunna. Wie es für die Männer verpflichtend ist, so ist es auch für die Frauen verpflichtend, da die Beweise für ihre Verpflichtung oder Sunna alle umfassen.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/70291
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📚 Das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“. Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
▪️ Schaikh Muhammad ibn Salih Al-‘Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über das Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt und was derjenige, dem gratuliert wird, darauf antworten soll.
Er - möge Allah ihm barmherzig sein - antwortete:
„Wenn dir jemand gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt: 'Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.' Dann sagt: 'Möge Allah dir mit Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.' Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten. Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn nahmen.“
▪️ Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair sagte über das Gratulieren zum Beginn des Neujahrs:
„Wenn man für den Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen) Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen wie Festtage ausspricht, so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und Freude im Gesicht des Muslim zeigt."
Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren. Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine Pflicht ist, den Gruß zu erwidern. Aber als Erster zu gratulieren, gehört weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten wird.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/21290
https://islamqa.info/ge/7002
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“. Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
▪️ Schaikh Muhammad ibn Salih Al-‘Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über das Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt und was derjenige, dem gratuliert wird, darauf antworten soll.
Er - möge Allah ihm barmherzig sein - antwortete:
„Wenn dir jemand gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt: 'Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.' Dann sagt: 'Möge Allah dir mit Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.' Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten. Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn nahmen.“
▪️ Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair sagte über das Gratulieren zum Beginn des Neujahrs:
„Wenn man für den Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen) Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen wie Festtage ausspricht, so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und Freude im Gesicht des Muslim zeigt."
Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren. Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine Pflicht ist, den Gruß zu erwidern. Aber als Erster zu gratulieren, gehört weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten wird.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/21290
https://islamqa.info/ge/7002
#Mawlid #Jede_Neuerung_ist_im_Irrweg
📚 Das Feiern des Geburtstags des Propheten (Al-Mawlid)
(Teil 2)
▪️ Schaikh Al-Islam #Ibn_Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Genauso ist es bei dem, was einige Menschen erfunden haben, entweder um den Christen, in der christlichen Feier zum Geburtstag von ‘Isa -Allahs Friede auf ihm-, nachzuahmen, oder aus Liebe zum Propheten ﷺ und aus Verehrung zu ihm. Und Allah mag sie vielleicht für diese Liebe und Mühe belohnen, aber nicht für die Neuerungen, den Geburtstag des Propheten ﷺ zu einem Fest zu machen, trotz der Meinungsverschiedenheit der Menschen über (den genauen Tag) seines Geburtstags.
Denn keiner der #Altvorderen (As-Salaf) hat dies jemals getan, obwohl die Mittel da waren und es keine Hindernisse gab. Und wenn es etwas absolut Gutes oder eine stärkere Meinung wäre, dann hätten die Altvorderen -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- mehr Recht darauf als wir. Denn sie haben den Gesandten Allahs ﷺ intensiver geliebt und verehrt als wir, und waren für das Gute noch bestrebter. Vielmehr aber besteht die vollkommene Liebe und Verehrung zu ihm darin, ihm zu folgen, zu gehorchen, seinem Befehl Folge zu leisten, seine Sunnah, sowohl im Verborgenen als auch im Offenkundigen, zu beleben, das zu verbreiten, womit er entsandt wurde und sich dafür, mit Herz, Hand und Zunge, abzumühen. Denn dies war die Methode der vorausgeeilten Ersten von den Auswanderern und den Helfern und diejenigen, die ihnen auf beste Weise gefolgt sind.“
📗 [Aus „Iqtidaa` As-Siraat“ (S. 294-295)]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/128530
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📚 Das Feiern des Geburtstags des Propheten (Al-Mawlid)
(Teil 2)
▪️ Schaikh Al-Islam #Ibn_Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Genauso ist es bei dem, was einige Menschen erfunden haben, entweder um den Christen, in der christlichen Feier zum Geburtstag von ‘Isa -Allahs Friede auf ihm-, nachzuahmen, oder aus Liebe zum Propheten ﷺ und aus Verehrung zu ihm. Und Allah mag sie vielleicht für diese Liebe und Mühe belohnen, aber nicht für die Neuerungen, den Geburtstag des Propheten ﷺ zu einem Fest zu machen, trotz der Meinungsverschiedenheit der Menschen über (den genauen Tag) seines Geburtstags.
Denn keiner der #Altvorderen (As-Salaf) hat dies jemals getan, obwohl die Mittel da waren und es keine Hindernisse gab. Und wenn es etwas absolut Gutes oder eine stärkere Meinung wäre, dann hätten die Altvorderen -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- mehr Recht darauf als wir. Denn sie haben den Gesandten Allahs ﷺ intensiver geliebt und verehrt als wir, und waren für das Gute noch bestrebter. Vielmehr aber besteht die vollkommene Liebe und Verehrung zu ihm darin, ihm zu folgen, zu gehorchen, seinem Befehl Folge zu leisten, seine Sunnah, sowohl im Verborgenen als auch im Offenkundigen, zu beleben, das zu verbreiten, womit er entsandt wurde und sich dafür, mit Herz, Hand und Zunge, abzumühen. Denn dies war die Methode der vorausgeeilten Ersten von den Auswanderern und den Helfern und diejenigen, die ihnen auf beste Weise gefolgt sind.“
📗 [Aus „Iqtidaa` As-Siraat“ (S. 294-295)]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/128530
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#Mawlid #Jede_Neuerung_ist_im_Irrweg
📚Fatawa über das Feiern des Geburtstags des Propheten ﷺ
▪️Das Fasten am Geburtstag und speziell am Geburtstag des Propheten ﷺ
https://islamqa.info/ge/answers/137931
▪️Die Antwort auf den, der einige Neuerungen, wie das Feiern des Geburtstags des Propheten, gut findet
https://islamqa.info/ge/answers/128530
▪️Das Versammeln der Familie zu den Anlässen vom Geburtstag des Propheten und 'Aschura
https://islamqa.info/ge/answers/20889
▪️Das Urteil über das Feiern des jährlichen Geburtstags des Gesandten ﷺ, ohne Musik oder verbotene Dinge.
https://islamqa.info/ge/answers/148053
▪️Hat Ibn Hajar Al-'Asqalani es erlaubt, den Geburtstag des Propheten zu feiern?
https://islamqa.info/ge/answers/216480
▪️Sie suchen sich einen Tag aus, an dem sie über den Propheten ﷺ sprechen, und bezeichnen ihn als Mawlid.
https://islamqa.info/ge/answers/117651
Islam Q&A
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📚Fatawa über das Feiern des Geburtstags des Propheten ﷺ
▪️Das Fasten am Geburtstag und speziell am Geburtstag des Propheten ﷺ
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▪️Die Antwort auf den, der einige Neuerungen, wie das Feiern des Geburtstags des Propheten, gut findet
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▪️Das Versammeln der Familie zu den Anlässen vom Geburtstag des Propheten und 'Aschura
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▪️Das Urteil über das Feiern des jährlichen Geburtstags des Gesandten ﷺ, ohne Musik oder verbotene Dinge.
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▪️Hat Ibn Hajar Al-'Asqalani es erlaubt, den Geburtstag des Propheten zu feiern?
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▪️Sie suchen sich einen Tag aus, an dem sie über den Propheten ﷺ sprechen, und bezeichnen ihn als Mawlid.
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Islam Q&A
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📚 Das Urteil über das Kaufen von Kleidung und anderen Dingen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), um so von den Preisnachlässen während der Weihnachtssaison zu profitieren.
➡️ Die Frage:
Bei uns in Australien gibt es (während der Weihnachtssaison) große Preisnachlässe für Sachen wie Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Elektronik etc. Ist es erlaubt, dass ich etwas davon kaufe, um von dem großen Preisnachlass, den es nur zu dieser Jahreszeit gibt, zu profitieren?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es gibt nichts daran auszusetzen, an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.
In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:
▪️ Erstens:
Er darf ihnen nicht etwas verkaufen, womit er sie in ihrem Ungehorsam/Sünde unterstützt oder etwas, was sie zum Feiern ihrer Feste gebrauchen.
▪️ Zweitens:
Er darf nicht den Muslimen etwas verkaufen, wodurch er ihnen hilft, die Nichtmuslime während dieser Festtage nachzuahmen.
Der Erwerb benötigter Güter ist für den Menschen leichter anzusehen als der Verkauf und das Öffnen des Ladens. Die Grundlage ist die Erlaubnis des Erwerbs. Dabei schadet es nicht, dass es sich zu Zeiten derer Festtage ereignet.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
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➡️ Die Frage:
Bei uns in Australien gibt es (während der Weihnachtssaison) große Preisnachlässe für Sachen wie Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Elektronik etc. Ist es erlaubt, dass ich etwas davon kaufe, um von dem großen Preisnachlass, den es nur zu dieser Jahreszeit gibt, zu profitieren?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es gibt nichts daran auszusetzen, an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.
In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:
▪️ Erstens:
Er darf ihnen nicht etwas verkaufen, womit er sie in ihrem Ungehorsam/Sünde unterstützt oder etwas, was sie zum Feiern ihrer Feste gebrauchen.
▪️ Zweitens:
Er darf nicht den Muslimen etwas verkaufen, wodurch er ihnen hilft, die Nichtmuslime während dieser Festtage nachzuahmen.
Der Erwerb benötigter Güter ist für den Menschen leichter anzusehen als der Verkauf und das Öffnen des Ladens. Die Grundlage ist die Erlaubnis des Erwerbs. Dabei schadet es nicht, dass es sich zu Zeiten derer Festtage ereignet.
Und Allah weiß es am besten.
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📚 Das Feiern von Al-Israa wal Mi'raj (der Nacht- und Himmelsreise des Propheten)
➡️ Die Frage: Was ist das Urteil über das Feiern der Nacht der Nacht- und Himmelsreise, welche die Nacht des 27. Rajab ist?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Es besteht kein Zweifel, dass die Nacht- und Himmelsreise zu den gewaltigen Zeichen Allahs gehören, welche die Wahrhaftigkeit Seines Gesandten Muhammad ﷺ und seine gewaltige Stellung bei Allah, dem Mächtigen und Gewaltigen, beweisen.
▪️ Über diese Nacht, in der die Nacht- und Himmelsreise stattfanden, wurde in keinem der authentischen Ahadith ihr Datum festgelegt, weder in Rajab noch irgendwann anders. Und alles was über diese Festlegung überliefert wurde, ist vom Propheten ﷺ bei den Gelehrten des Hadiths, nicht authentisch.
▪️ Und wenn die Festlegung authentisch wäre, so dürften die Muslime keine speziellen gottesdienstlichen Handlungen (an diesem Tag) ausführen. Außerdem ist es ihnen nicht erlaubt, diesen Tag zu feiern, da der Prophet ﷺ und seine Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - diesen nicht gefeiert haben und darin nichts Spezielles ausführten.
▪️ Und vom Gesandten Allahs ﷺ wurde in den authentischen Ahadith überliefert, dass er vor Erneuerungen gewarnt und klargestellt hat, dass sie eine Irrlehre sind, und dass er seine Gemeinschaft über ihre gewaltige Gefahr aufmerksam machte und sie davor warnte diese zu begehen.
Dazu gehört, was in den zwei Sahih-Werken (Al-Bukhari und Muslim) von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - überliefert wurde, dass der Prophet ﷺ sagte:
„Wer etwas Neues in dieser unserer Angelegenheit einführt, so wird diese abgewiesen.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/60288
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➡️ Die Frage: Was ist das Urteil über das Feiern der Nacht der Nacht- und Himmelsreise, welche die Nacht des 27. Rajab ist?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Es besteht kein Zweifel, dass die Nacht- und Himmelsreise zu den gewaltigen Zeichen Allahs gehören, welche die Wahrhaftigkeit Seines Gesandten Muhammad ﷺ und seine gewaltige Stellung bei Allah, dem Mächtigen und Gewaltigen, beweisen.
▪️ Über diese Nacht, in der die Nacht- und Himmelsreise stattfanden, wurde in keinem der authentischen Ahadith ihr Datum festgelegt, weder in Rajab noch irgendwann anders. Und alles was über diese Festlegung überliefert wurde, ist vom Propheten ﷺ bei den Gelehrten des Hadiths, nicht authentisch.
▪️ Und wenn die Festlegung authentisch wäre, so dürften die Muslime keine speziellen gottesdienstlichen Handlungen (an diesem Tag) ausführen. Außerdem ist es ihnen nicht erlaubt, diesen Tag zu feiern, da der Prophet ﷺ und seine Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - diesen nicht gefeiert haben und darin nichts Spezielles ausführten.
▪️ Und vom Gesandten Allahs ﷺ wurde in den authentischen Ahadith überliefert, dass er vor Erneuerungen gewarnt und klargestellt hat, dass sie eine Irrlehre sind, und dass er seine Gemeinschaft über ihre gewaltige Gefahr aufmerksam machte und sie davor warnte diese zu begehen.
Dazu gehört, was in den zwei Sahih-Werken (Al-Bukhari und Muslim) von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - überliefert wurde, dass der Prophet ﷺ sagte:
„Wer etwas Neues in dieser unserer Angelegenheit einführt, so wird diese abgewiesen.“
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#Ramadaniat
📚 Das Verbot, ein oder zwei Tage vor Beginn des Ramadans zu fasten
➡️ Frage:
Ich habe gehört, dass es nicht erlaubt ist vor dem Ramadan zu fasten. Ist das korrekt?
➡️ Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es gibt Überlieferungen vom Propheten ﷺ, die das Fasten in der zweiten Hälfte des Monats Schaˈban verbieten, außer in zwei Fällen:
▪️ Erster Fall:
Wer man es sich zur Gewohnheit gemacht hat zu fasten (das Jahr über), wie z. B. derjenige, der regelmäßig den Montag und Donnerstag fastet. Dieser kann die zwei Tage fasten, selbst wenn es in der zweiten Hälfte vom Schaˈban ist.
▪️ Zweiter Fall:
Wenn jemand das Fasten in der ersten Hälfte vom Schaˈban mit dem Fasten in der zweiten Hälfte verbindet, indem er in der ersten Hälfte zu Fasten beginnt und dies bis zum Beginn des Monats Ramadan fortführt. Dies ist erlaubt.
Zu diesen Überlieferungen zählen:
Was Al-Bukhary (1914) und Muslim (1082) von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferten, der berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen.“
Und Abu Dawud (3237), At-Tirmidhi (738) und Ibn Majah (1651) überlieferten von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wenn der Schaˈban zur Hälfte vorüber ist, fastet nicht.“
▪️ An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Seine ﷺ Worte „Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen“ beinhalten ein Verbot für das Fasten ein, zwei Tage vor Ramadan für denjenigen, der das Fasten nicht mit dem Fasten davor verbindet oder er nicht die Gewohnheit hat (das Jahr über) zu fasten. In diesem Fall wäre es verboten (Haram).“ [Ende des Zitats]
▪️ Und At-Tirmidhi (686) und An-Nasai (2188) überlieferten von ˈAmmar Ibn Yasir -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: „Wer denjenigen Tag, an dem die Leute zweifeln (ob es der Beginn vom Ramadan ist) fastet, so hat er sich Abu Al-Qasim (dem Propheten ﷺ) widersetzt.“
▪️ Al-Hafidh (Ibn Hajar) sagte in „Fath Al-Bari“: „Diese Überlieferung wird zur Beweisführung für das Verbot des Fastens am Tag des Zweifelns herangebracht, da ein Prophetengefährte so etwas nicht von sich aus sagen würde.“ [Ende des Zitats]
Der Tag des Zweifelns ist der 30. Tag vom Schaˈban, wenn der Neumond nicht gesichtet wurde, aufgrund eines bewölkten Himmels etc. Er wurde als Tag des Zweifelns bezeichnet, weil es sein kann, dass es der 30. Tag vom Schaˈban ist und auch der erste Tag des Monats Ramadan. So ist das Fasten dieses Tages verboten, außer für denjenigen, dessen gewöhnliches Fasten auf diesen Tag fällt.
▪️ An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈ“ (6/400) über das Urteil des Fastens vom Tag des Zweifelns: „Wenn eine Person an diesem Tag freiwillig fastet, und wenn sie einen Grund dafür hat, wie wenn sie die Gewohnheit hatte, das Jahr über zu fasten oder jeden zweiten Tag zu fasten pflegte, oder den Montag und Donnerstag zu fasten pflegte, und sich das mit dem Tag überlappt, so ist ihr Fasten ohne Meinungsunterschied zwischen unseren Gefährten erlaubt… Und der Beweis dafür ist die Überlieferung von Abu Hurairah -möge Allah zufrieden mit ihm sein: ‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen.‘ Und wenn die Person keinen Grund für das Fasten hat, so ihr Fasten verboten (Haram).“ [Ende des Zitats]
Islam Q&A (26850)
https://islamqa.info/ge/answers/13726/
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Verbot, ein oder zwei Tage vor Beginn des Ramadans zu fasten
➡️ Frage:
Ich habe gehört, dass es nicht erlaubt ist vor dem Ramadan zu fasten. Ist das korrekt?
➡️ Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es gibt Überlieferungen vom Propheten ﷺ, die das Fasten in der zweiten Hälfte des Monats Schaˈban verbieten, außer in zwei Fällen:
▪️ Erster Fall:
Wer man es sich zur Gewohnheit gemacht hat zu fasten (das Jahr über), wie z. B. derjenige, der regelmäßig den Montag und Donnerstag fastet. Dieser kann die zwei Tage fasten, selbst wenn es in der zweiten Hälfte vom Schaˈban ist.
▪️ Zweiter Fall:
Wenn jemand das Fasten in der ersten Hälfte vom Schaˈban mit dem Fasten in der zweiten Hälfte verbindet, indem er in der ersten Hälfte zu Fasten beginnt und dies bis zum Beginn des Monats Ramadan fortführt. Dies ist erlaubt.
Zu diesen Überlieferungen zählen:
Was Al-Bukhary (1914) und Muslim (1082) von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferten, der berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen.“
Und Abu Dawud (3237), At-Tirmidhi (738) und Ibn Majah (1651) überlieferten von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wenn der Schaˈban zur Hälfte vorüber ist, fastet nicht.“
▪️ An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Seine ﷺ Worte „Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen“ beinhalten ein Verbot für das Fasten ein, zwei Tage vor Ramadan für denjenigen, der das Fasten nicht mit dem Fasten davor verbindet oder er nicht die Gewohnheit hat (das Jahr über) zu fasten. In diesem Fall wäre es verboten (Haram).“ [Ende des Zitats]
▪️ Und At-Tirmidhi (686) und An-Nasai (2188) überlieferten von ˈAmmar Ibn Yasir -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: „Wer denjenigen Tag, an dem die Leute zweifeln (ob es der Beginn vom Ramadan ist) fastet, so hat er sich Abu Al-Qasim (dem Propheten ﷺ) widersetzt.“
▪️ Al-Hafidh (Ibn Hajar) sagte in „Fath Al-Bari“: „Diese Überlieferung wird zur Beweisführung für das Verbot des Fastens am Tag des Zweifelns herangebracht, da ein Prophetengefährte so etwas nicht von sich aus sagen würde.“ [Ende des Zitats]
Der Tag des Zweifelns ist der 30. Tag vom Schaˈban, wenn der Neumond nicht gesichtet wurde, aufgrund eines bewölkten Himmels etc. Er wurde als Tag des Zweifelns bezeichnet, weil es sein kann, dass es der 30. Tag vom Schaˈban ist und auch der erste Tag des Monats Ramadan. So ist das Fasten dieses Tages verboten, außer für denjenigen, dessen gewöhnliches Fasten auf diesen Tag fällt.
▪️ An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈ“ (6/400) über das Urteil des Fastens vom Tag des Zweifelns: „Wenn eine Person an diesem Tag freiwillig fastet, und wenn sie einen Grund dafür hat, wie wenn sie die Gewohnheit hatte, das Jahr über zu fasten oder jeden zweiten Tag zu fasten pflegte, oder den Montag und Donnerstag zu fasten pflegte, und sich das mit dem Tag überlappt, so ist ihr Fasten ohne Meinungsunterschied zwischen unseren Gefährten erlaubt… Und der Beweis dafür ist die Überlieferung von Abu Hurairah -möge Allah zufrieden mit ihm sein: ‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen.‘ Und wenn die Person keinen Grund für das Fasten hat, so ihr Fasten verboten (Haram).“ [Ende des Zitats]
Islam Q&A (26850)
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Islam-QA
Das Verbot des Fastens in der zweiten Hälfte vom Schaˈban - Der Islam - Frage und Antwort
📚 Was ist das Urteil bezüglich des Valentinstags?
Alles Lob gebührt Allah.
➡️ Erstens:
Der Valentinstag ist ein römischer Festtag aus der vorchristlichen Zeit. Nachdem die Römer das Christentum annahmen, wurde er dann weitergefeiert. Dieser Festtag steht im Zusammenhang mit der bekannten „Heiligenfigur“ des Valentins, welcher am 14. Feb. 270 n. Chr. zum Tode verurteilt wurde. Die Nichtmuslime (Kuffar) feiern noch immer diesen Festtag und verbreiten darin Unmoral und Übel.
➡️ Zweitens:
Dem Muslim ist es nicht gestattet etwas von den Festtagen der Nichtmuslime zu feiern, da der Festtag (an sich) unter islamrechtliche Angelegenheiten fällt, welche auf dem religiösen Text gegründet werden müssen.
▪️ Schaykh Al-Islam #Ibn_Taymiyyah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Die Festtage fallen unter die islamrechtlichen Regelungen, den deutlichen Weg (Minhaj) und religiöse Rituale, bezüglich welcher Allah -gepriesen sei Er- sagte: „Für jeden von euch haben Wir ein Gesetz und einen deutlichen Weg festgelegt.“
[5:48]
Und Er sagte: „Einem jeden Volke haben Wir Andachtsriten gegeben, die sie befolgen;“
[22:67]
📗 [Ende des Zitats aus „Iqtidha As-Sirat Al-Mustaqim“ (1/207)]
▪️ Al-Hafidh #Adh_Dhahabi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Wenn die Christen und Juden einen Festtag haben, der ihnen eigen ist, so soll der Muslim nicht mit ihnen daran teilnehmen, genauso wie er nicht an ihrer Gesetzgebung (Religion) und Gebetsrichtung teilnimmt.“
📗 [„Taschabbuhu Al-Khasis bi Ahli-Al-Khamis“]
▪️ Und es wurde vom Propheten ﷺ Gläubigen authentisch überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“
Der Valentinstag gehört zu der erwähnten Art, da es eines der götzendienerischen christlichen Festen ist und es damit dem Muslim, der an Allah und den letzten Tag glaubt, nicht erlaubt ist dabei mitzumachen, ihn zu bestätigen oder zum Valentinstag zu gratulieren.
Hier die ganze Fatwa:
👇
https://islamqa.info/ge/73007
https://telegram.me/islamqa_de
Alles Lob gebührt Allah.
➡️ Erstens:
Der Valentinstag ist ein römischer Festtag aus der vorchristlichen Zeit. Nachdem die Römer das Christentum annahmen, wurde er dann weitergefeiert. Dieser Festtag steht im Zusammenhang mit der bekannten „Heiligenfigur“ des Valentins, welcher am 14. Feb. 270 n. Chr. zum Tode verurteilt wurde. Die Nichtmuslime (Kuffar) feiern noch immer diesen Festtag und verbreiten darin Unmoral und Übel.
➡️ Zweitens:
Dem Muslim ist es nicht gestattet etwas von den Festtagen der Nichtmuslime zu feiern, da der Festtag (an sich) unter islamrechtliche Angelegenheiten fällt, welche auf dem religiösen Text gegründet werden müssen.
▪️ Schaykh Al-Islam #Ibn_Taymiyyah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Die Festtage fallen unter die islamrechtlichen Regelungen, den deutlichen Weg (Minhaj) und religiöse Rituale, bezüglich welcher Allah -gepriesen sei Er- sagte: „Für jeden von euch haben Wir ein Gesetz und einen deutlichen Weg festgelegt.“
[5:48]
Und Er sagte: „Einem jeden Volke haben Wir Andachtsriten gegeben, die sie befolgen;“
[22:67]
📗 [Ende des Zitats aus „Iqtidha As-Sirat Al-Mustaqim“ (1/207)]
▪️ Al-Hafidh #Adh_Dhahabi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Wenn die Christen und Juden einen Festtag haben, der ihnen eigen ist, so soll der Muslim nicht mit ihnen daran teilnehmen, genauso wie er nicht an ihrer Gesetzgebung (Religion) und Gebetsrichtung teilnimmt.“
📗 [„Taschabbuhu Al-Khasis bi Ahli-Al-Khamis“]
▪️ Und es wurde vom Propheten ﷺ Gläubigen authentisch überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“
Der Valentinstag gehört zu der erwähnten Art, da es eines der götzendienerischen christlichen Festen ist und es damit dem Muslim, der an Allah und den letzten Tag glaubt, nicht erlaubt ist dabei mitzumachen, ihn zu bestätigen oder zum Valentinstag zu gratulieren.
Hier die ganze Fatwa:
👇
https://islamqa.info/ge/73007
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#Ramadaniat
📚Man soll sich an die Sichtung des Neumondes, nicht an astronomischen Berechnungen, halten
„Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Fasten abhängig von der Bestätigung der Sichtung des Neumondes des Monats Ramadan und das Fastenbrechen abhängig von der Bestätigung (der Mondsichtung) vom Monat Schawwal. Doch verknüpfte er das nicht mit der Astronomie. Hierauf verlief die Handlung in der Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imame und der drei Generationen, für die der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Vorzug und Gutes bezeugte.
Somit besteht nichts Gutes, wenn man, bei der Bestätigung der Mondmonate, auf Astronomie zurückgreift, um so die (Zeiten der) Gottesdienste und deren Ende, ohne Sichtung, zu erfassen. Dies hat auch in der islamischen Gesetzgebung keinen Beleg. Und alles Gute liegt darin jenen zu folgen, die bezüglich religiöser Angelegenheiten, vorausgingen. Und alles Schlechte liegt in Erneuerungen, welche in der Religion erfunden wurden.“
📗 Fatawa Al-Lajnah Ad-Da`imah (106/10)
Hier die ganze Fatwa:
👇
https://islamqa.info/ge/answers/1602
Islam Q&A
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📚Man soll sich an die Sichtung des Neumondes, nicht an astronomischen Berechnungen, halten
„Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Fasten abhängig von der Bestätigung der Sichtung des Neumondes des Monats Ramadan und das Fastenbrechen abhängig von der Bestätigung (der Mondsichtung) vom Monat Schawwal. Doch verknüpfte er das nicht mit der Astronomie. Hierauf verlief die Handlung in der Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imame und der drei Generationen, für die der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Vorzug und Gutes bezeugte.
Somit besteht nichts Gutes, wenn man, bei der Bestätigung der Mondmonate, auf Astronomie zurückgreift, um so die (Zeiten der) Gottesdienste und deren Ende, ohne Sichtung, zu erfassen. Dies hat auch in der islamischen Gesetzgebung keinen Beleg. Und alles Gute liegt darin jenen zu folgen, die bezüglich religiöser Angelegenheiten, vorausgingen. Und alles Schlechte liegt in Erneuerungen, welche in der Religion erfunden wurden.“
📗 Fatawa Al-Lajnah Ad-Da`imah (106/10)
Hier die ganze Fatwa:
👇
https://islamqa.info/ge/answers/1602
Islam Q&A
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Islam-QA
Man soll sich an die Sichtung des Neumondes, nicht an astronomischen Berechnungen, halten - Der Islam - Frage und Antwort
📚 Es ist nicht gültig, die nachzufastenden Tage vom Ramadan und die sechs Tage vom Schawwal mit einer Absicht zusammenzufassen.
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Das ist ungültig (bzw. nicht korrekt), da die sechs Tage vom Schawwal erst nach dem vollständigen Fasten des Monats Ramadan gefastet werden können.
▪️ Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Fatawa As-Siyam“ (438): „Wer den Tag von ˈArafah oder den Tag von ˈAschura fastet, wobei er noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, so ist sein Fasten gültig. Wenn er aber einen dieser Tage mit der Absicht des Nachfastens vom Ramadan fastet, so erlangt er zwei Belohnungen: Den Lohn für das Fasten des Tages von ˈArafah bzw. des Tages von ˈAschura, mit dem Lohn des Nachfastens vom Ramadan. Dies gilt bezüglich des allgemeinen freiwilligen Fastens, welches nicht an den Monat Ramadan gebunden ist. Was die sechs Tage vom Schawwal anbelangt, so sind diese an den Ramadan gebunden und können erst nach dem Nachfasten versäumter Fastentage in Angriff genommen werden. Falls man sie vor dem Nachfasten fastet, so wird man den dafür bestimmten Lohn nicht erlangen. Dies aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: „Wer den Ramadan fastet und ihm dann die sechs Tage vom Schawwal folgen lässt, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hat.“
▪️ Es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, nicht als einer gilt, der den Ramadan in seiner Gänze gefastet hat, bis er das Nachfasten vervollständigt hat.“ [Ende des Zitats]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/39328/
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Das ist ungültig (bzw. nicht korrekt), da die sechs Tage vom Schawwal erst nach dem vollständigen Fasten des Monats Ramadan gefastet werden können.
▪️ Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Fatawa As-Siyam“ (438): „Wer den Tag von ˈArafah oder den Tag von ˈAschura fastet, wobei er noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, so ist sein Fasten gültig. Wenn er aber einen dieser Tage mit der Absicht des Nachfastens vom Ramadan fastet, so erlangt er zwei Belohnungen: Den Lohn für das Fasten des Tages von ˈArafah bzw. des Tages von ˈAschura, mit dem Lohn des Nachfastens vom Ramadan. Dies gilt bezüglich des allgemeinen freiwilligen Fastens, welches nicht an den Monat Ramadan gebunden ist. Was die sechs Tage vom Schawwal anbelangt, so sind diese an den Ramadan gebunden und können erst nach dem Nachfasten versäumter Fastentage in Angriff genommen werden. Falls man sie vor dem Nachfasten fastet, so wird man den dafür bestimmten Lohn nicht erlangen. Dies aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: „Wer den Ramadan fastet und ihm dann die sechs Tage vom Schawwal folgen lässt, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hat.“
▪️ Es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, nicht als einer gilt, der den Ramadan in seiner Gänze gefastet hat, bis er das Nachfasten vervollständigt hat.“ [Ende des Zitats]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/39328/
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Soll er mit den sechs Tagen von Schawwal beginnen, wobei er noch Tage von Ramadan nachfasten muss?
➡️ Die Frage:
Hat derjenige, der die sechs Tage von Schawwal nach dem Monat Ramadan fastet, wobei er zehn Tage des Monats Ramadan aufgrund einer islamrechtlichen Entschuldigung nicht gefastet hat, den Lohn desjenigen, welcher das Fasten des Ramadan vervollständigt hat und darauf sechs Tage von Schawwal folgen ließ, und es für ihn wie das Fasten eines ganzen Jahres ist? Klärt mich bitte auf, möge Allah euch Gutes geben.
➡️ Die Antwort:
Die Bestimmung des Lohnes für die Taten, welche die Diener verrichten, obliegt Allah alleine - dem Gewaltigen und Mächtigen. Wenn der Diener Allah um eine Belohnung ersucht und sich in Gehorsamkeit Ihm gegenüber bemüht, so wir Er seinen Lohn nicht verloren gehen lassen, wie es der Erhabene sagte:
„Wir lassen den Lohn derer nicht verlorengehen, die die besten Taten begehen.“ [18:30]
Was derjenige, der noch etwas vom Ramadan nachzufasten hat, tun sollte, ist, erst dieses nachzufasten und danach die sechs Tage vom Schawwal, weil es nicht möglich ist, die sechs Tage vom Schawwal dem Fasten vom Ramadan folgen zu lassen, erst nachdem man das Fasten vom Ramadan vervollständigt hat.
Und Allah weiß es am besten.
[„Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (10/392)]
https://islamqa.info/ge/7863
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Hat derjenige, der die sechs Tage von Schawwal nach dem Monat Ramadan fastet, wobei er zehn Tage des Monats Ramadan aufgrund einer islamrechtlichen Entschuldigung nicht gefastet hat, den Lohn desjenigen, welcher das Fasten des Ramadan vervollständigt hat und darauf sechs Tage von Schawwal folgen ließ, und es für ihn wie das Fasten eines ganzen Jahres ist? Klärt mich bitte auf, möge Allah euch Gutes geben.
➡️ Die Antwort:
Die Bestimmung des Lohnes für die Taten, welche die Diener verrichten, obliegt Allah alleine - dem Gewaltigen und Mächtigen. Wenn der Diener Allah um eine Belohnung ersucht und sich in Gehorsamkeit Ihm gegenüber bemüht, so wir Er seinen Lohn nicht verloren gehen lassen, wie es der Erhabene sagte:
„Wir lassen den Lohn derer nicht verlorengehen, die die besten Taten begehen.“ [18:30]
Was derjenige, der noch etwas vom Ramadan nachzufasten hat, tun sollte, ist, erst dieses nachzufasten und danach die sechs Tage vom Schawwal, weil es nicht möglich ist, die sechs Tage vom Schawwal dem Fasten vom Ramadan folgen zu lassen, erst nachdem man das Fasten vom Ramadan vervollständigt hat.
Und Allah weiß es am besten.
[„Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (10/392)]
https://islamqa.info/ge/7863
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📚 Das Urteil über das Tragen von Schuhen mit hohem Absatz
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil des Islams über das Tragen von Schuhen mit hohem Absatz?
➡️ Die Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Sein geringster Zustand ist die Verpöntheit („makruh“). Denn darin liegt erstens eine Täuschung, da die Frau größer erscheint, obwohl sie es nicht ist. Zweitens besteht darin eine Gefahr für die Frau durch Stürzen. Drittens ist es gesundheitsschädlich, wie die Ärzte dies festgestellt haben.
Islam Q&A (26812)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil des Islams über das Tragen von Schuhen mit hohem Absatz?
➡️ Die Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Sein geringster Zustand ist die Verpöntheit („makruh“). Denn darin liegt erstens eine Täuschung, da die Frau größer erscheint, obwohl sie es nicht ist. Zweitens besteht darin eine Gefahr für die Frau durch Stürzen. Drittens ist es gesundheitsschädlich, wie die Ärzte dies festgestellt haben.
Islam Q&A (26812)
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📚 Einige Fatawa und Texte über die 10 Tage von Dhul-Hijjah und das Schlachten
➡️ Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist
👇
https://islamqa.info/ge/160395
➡️ Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?
👇
https://islamqa.info/ge/70291
➡️ Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah seine Haare rasiert
👇
https://islamqa.info/ge/33613
➡️ Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijja schneiden
👇
https://islamqa.info/ge/33743
➡️ Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil
👇
https://islamqa.info/ge/36432
➡️ Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
👇
https://islamqa.info/ge/70290
➡️ Das Urteil über ein Opfertier, das stirbt bevor es geschlachtet wird
👇
https://islamqa.info/ge/178524
➡️ Wie soll (das Fleisch) des Opfertiers (Udhiya) in einem Land, in dem es keinen einzigen armen Muslim gibt, verteilt werden?
👇
https://islamqa.info/ge/160055
Islam Q&A
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➡️ Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist
👇
https://islamqa.info/ge/160395
➡️ Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?
👇
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➡️ Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah seine Haare rasiert
👇
https://islamqa.info/ge/33613
➡️ Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijja schneiden
👇
https://islamqa.info/ge/33743
➡️ Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil
👇
https://islamqa.info/ge/36432
➡️ Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
👇
https://islamqa.info/ge/70290
➡️ Das Urteil über ein Opfertier, das stirbt bevor es geschlachtet wird
👇
https://islamqa.info/ge/178524
➡️ Wie soll (das Fleisch) des Opfertiers (Udhiya) in einem Land, in dem es keinen einzigen armen Muslim gibt, verteilt werden?
👇
https://islamqa.info/ge/160055
Islam Q&A
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📚 Der Istisna-Vertrag (Herstellungsvertrag)
➡️ Was ist ein Istisna-Vertrag? Wie lautet sein rechtliches Urteil? Und welche Bedingungen gelten für ihn?
➡️ Die Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Erstens:
Der Istisna-Vertrag - ein Vertrag, der sich sowohl auf die Arbeit als auch auf eine in der Schuldverpflichtung festgelegte Sache bezieht - ist für beide Vertragsparteien bindend, wenn seine Grundlagen und Bedingungen erfüllt sind.
Zweitens:
Für den Istisna-Vertrag gelten die folgenden Bedingungen:
a) Die Art des herzustellenden Gegenstandes, seine Gattung, seine Menge und die geforderten Eigenschaften müssen genau angegeben werden.
b) Die Frist muss im Vertrag festgelegt werden.
Drittens:
Beim Istisna-Vertrag ist es zulässig, den gesamten Preis aufzuschieben oder ihn in bekannte Raten mit festgelegten Zahlungsterminen aufzuteilen.
Viertens:
Der Istisna-Vertrag darf eine Vertragsstrafen-Klausel enthalten, entsprechend dem, worauf sich die beiden Vertragsparteien geeinigt haben, sofern keine Fälle höherer Gewalt vorliegen.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (2146)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Was ist ein Istisna-Vertrag? Wie lautet sein rechtliches Urteil? Und welche Bedingungen gelten für ihn?
➡️ Die Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Erstens:
Der Istisna-Vertrag - ein Vertrag, der sich sowohl auf die Arbeit als auch auf eine in der Schuldverpflichtung festgelegte Sache bezieht - ist für beide Vertragsparteien bindend, wenn seine Grundlagen und Bedingungen erfüllt sind.
Zweitens:
Für den Istisna-Vertrag gelten die folgenden Bedingungen:
a) Die Art des herzustellenden Gegenstandes, seine Gattung, seine Menge und die geforderten Eigenschaften müssen genau angegeben werden.
b) Die Frist muss im Vertrag festgelegt werden.
Drittens:
Beim Istisna-Vertrag ist es zulässig, den gesamten Preis aufzuschieben oder ihn in bekannte Raten mit festgelegten Zahlungsterminen aufzuteilen.
Viertens:
Der Istisna-Vertrag darf eine Vertragsstrafen-Klausel enthalten, entsprechend dem, worauf sich die beiden Vertragsparteien geeinigt haben, sofern keine Fälle höherer Gewalt vorliegen.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (2146)
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#Mawlid #Jede_Neuerung_ist_im_Irrweg
📚Fatawa über das Feiern des Geburtstags des Propheten ﷺ
▪️Das Fasten am Geburtstag und speziell am Geburtstag des Propheten ﷺ
https://islamqa.info/ge/answers/137931
▪️Die Antwort auf den, der einige Neuerungen, wie das Feiern des Geburtstags des Propheten, gut findet
https://islamqa.info/ge/answers/128530
▪️Das Versammeln der Familie zu den Anlässen vom Geburtstag des Propheten und 'Aschura
https://islamqa.info/ge/answers/20889
▪️Das Urteil über das Feiern des jährlichen Geburtstags des Gesandten ﷺ, ohne Musik oder verbotene Dinge.
https://islamqa.info/ge/answers/148053
▪️Hat Ibn Hajar Al-'Asqalani es erlaubt, den Geburtstag des Propheten zu feiern?
https://islamqa.info/ge/answers/216480
▪️Sie suchen sich einen Tag aus, an dem sie über den Propheten ﷺ sprechen, und bezeichnen ihn als Mawlid.
https://islamqa.info/ge/answers/117651
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/128530
📚Fatawa über das Feiern des Geburtstags des Propheten ﷺ
▪️Das Fasten am Geburtstag und speziell am Geburtstag des Propheten ﷺ
https://islamqa.info/ge/answers/137931
▪️Die Antwort auf den, der einige Neuerungen, wie das Feiern des Geburtstags des Propheten, gut findet
https://islamqa.info/ge/answers/128530
▪️Das Versammeln der Familie zu den Anlässen vom Geburtstag des Propheten und 'Aschura
https://islamqa.info/ge/answers/20889
▪️Das Urteil über das Feiern des jährlichen Geburtstags des Gesandten ﷺ, ohne Musik oder verbotene Dinge.
https://islamqa.info/ge/answers/148053
▪️Hat Ibn Hajar Al-'Asqalani es erlaubt, den Geburtstag des Propheten zu feiern?
https://islamqa.info/ge/answers/216480
▪️Sie suchen sich einen Tag aus, an dem sie über den Propheten ﷺ sprechen, und bezeichnen ihn als Mawlid.
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Islam Q&A
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