URS RASCHLE
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https://www.heute.at/s/6g-kann-durch-waende-sehen-und-herzschlag-messen-120229612

Was wie Science-Fiction klingt, wird bald Realität: Der kommende Mobilfunkstandard 6G soll nicht nur Daten übertragen, sondern gleichzeitig wie ein Radar funktionieren. Mit der Technologie namens ISAC (Integrated Sensing and Communication) können Antennen künftig Abstände, Geschwindigkeiten und Bewegungsmuster erfassen.
Das Besondere: Jedes funkfähige Gerät - vom Smartphone bis zur Basisstation - könnte diese Aufgabe nebenbei übernehmen. Die Technik kann sogar durch Wände hindurch Menschen erkennen und deren Atmung sowie Herzschlag analysieren.
https://www.basicthinking.de/blog/2026/07/29/mobilfunk-6g/

Die EU und die Bundesregierung treiben die Entwicklung von 6G voran. Der neue Mobilfunkstandard soll ab 2030 nicht nur Daten übertragen, sondern per Radar auch die Umgebung erfassen können. Datenschützer warnen bereits jetzt vor einer lückenlosen Überwachung, bei der selbst Menschen ohne Smartphone erfasst werden könnten. Auch eine 6G-Apokalypse und ein Streit um knappe Frequenzen erscheinen vorprogrammiert. Eine kommentierende Analyse.
🌊 Windparks verändern die Nordsee – über und unter Wasser

Die Nordsee soll zum grössten Energiezentrum Europas werden: Bis 2050 ist ein Ausbau der Offshore-Windleistung von heute rund 35 auf 300 Gigawatt geplant.

Doch eine aktuelle Studie des Helmholtz-Zentrums Hereon zeigt, dass Tausende Windkraftanlagen nicht einfach nur Strom erzeugen. Sie verändern die Strömungsverhältnisse, die Verteilung der Gezeitenenergie und langfristig sogar die Wassertemperaturen.

Hinzu kommt, was unter der Oberfläche kaum jemand wahrnimmt: Beim Bau entsteht massiver Unterwasserschall. Doch auch im laufenden Betrieb übertragen die Anlagen dauerhafte tieffrequente Schwingungen ins Meer: in eine Welt, in der Tiere Schall zur Orientierung, Kommunikation und Nahrungssuche benötigen.


Während Europa den Ausbau forciert, haben die USA unter Donald Trump einen grundsätzlich anderen Kurs eingeschlagen. Neue Offshore-Flächen wurden gesperrt, Projekte überprüft. Auch die widersprüchliche Sonderbehandlung der Windindustrie beim Töten geschützter Adler gerät zunehmend in den Fokus.

Tiere können weder Einsprache erheben noch politische Interessen geltend machen. Umso wichtiger wäre es, die langfristigen Folgen umfassend zu untersuchen, bevor ein ganzer Meeresraum zum industriellen Grosskraftwerk umgebaut wird.

👉 Zum ausführlichen Beitrag mit Studien und Quellen: Windparks verändern die Nordsee, über und unter Wasser


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Willkuerlicher_Entscheid_des_Verwaltungsgericht_BE_15_FEB_2024.pdf
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🚨 WIR BEKÄMPFEN DIE 🇨🇭5G BETRUGS-AFFÄRE

⚖️ Staatsbankrott auch im 📡 Mobilfunk

 
Von: Daniel Laubscher [mailto:daniel.laubscher@plannetzwerk.ch]
Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2026 10:46
An: verwaltungsgericht.bern@justice.be.ch; evi.allemann@be.ch; 'Stotzer Barbara'; Obergericht-Straf.Bern@justice.be.ch; info@bpuk.ch; vbg@recht-governance.ch; christian.oesch@vereinwir.ch
Cc: redaktion@chmedia.ch; redaktion@bernerzeitung.ch; redaktion@derbund.ch; btredaktion@bielertagblatt.ch; 'Pascal Sigg'; redaktion@nzz.ch
Betreff: Willkür beim VWG einmal mehr bestätigt
 
Der ehem. Regierungsrat Neuhaus forderte am 18. Dezember 2023 die Gemeinde Büren auf, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei der Landi Antenne zu vollziehen. Dazu hob er auf Anweisung des VWG, eine Verfügung der Gemeinde, welche die Sendeleistungserhöhung ohne Baubewilligung akzeptieren wollte auf, indem er meine Beschwerde vollumfänglich guthiess. Meinen Rechtsbegehren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nach Art. 46 Abs. 1 BauG, inkl. Benutzungsverbot, wurde vollumfänglich stattgegeben.
 
Die Gemeinde kam jedoch der Anweisung des ehem. RR nicht nach und publizierte 8 Monate später lediglich ein nachträgliches Baugesuch. Aufgrund meiner folgenden Rechtsverweigerungsbeschwerde, erliess die Gemeinde eine Zwischenverfügung, in welcher Sie argumentierte, ein vorsorgliches Benutzungsverbot sei unverhältnismässig. Dieser Entscheid wurde wiederum angefochten und ist beim VWG hängig. Ein Jahr später bewilligte die Gemeinde das nachträgliche Baugesuch ohne den rechtsgültigen Entscheid bezüglich Benutzungsverbot abzuwarten. Die Beschwerde wurde mit Sprungrekurs ans VWG weitergezogen, da infolge Devolutiveffekt nicht bei unterschiedlichen Beschwerdeinstanzen parallel über den gleichen Streitgegenstand entschieden werden kann.
 
Das VWG behauptet nun doch tatsächlich, beim Zwischenentscheid (vorsorgliches Benutzungsverbot) und dem nachträglichen Baugesuch zur Landi Antenne, handle es sich um zwei unterschiedliche Streitgegenstände. Begründet wird dies mit Art. 46 Abs. 2 BauG.  Die Herren Verwaltungsrichter verkennen dabei dass es sich bei den beiden Verfahren um dieselbe Antenne auf der Landi Büren handelt, bei welcher der ehem. RR die Gemeinde anwies, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Gemäss dem obsiegenden Beschwerdeführer hat dies nach Art. 46 Abs. 1 BauG zu geschehen. Dazu sagt der vom VWG falsch zitierte Kommentar Zaugg unter N4: Einstellungsverfügungen und Benützungsverbote sind sofort vollstreckbar.
 
Da die fehlbare und bundesrechtswidrig betriebene Antenne bis dato ohne Baubewilligung stärker strahlt als im SDB deklariert ist, beweist das VWG mit seinem neusten willkürlichen Entscheid einmal mehr, dass es die MF-Branche rechtswidrig bei deren Straftatbeständen nach Art. 50 BauG (Bauen und Betreiben von Anlagen ohne Baubewilligung) systematisch bei deren unrechtmässiger Bereicherung begünstigt. Diese willkürliche Praxis herrscht beim VWG schon seit 2023 vor (she Beilage).
 
Parallel dazu begünstigt die Staatsanwaltschaft BE die MF-Branche ebenfalls rechtswidrig, indem sie mir das Recht auf Privatklägerschaft zuerst entzieht und nach Jahren das gegen Sunrise eingeleitete Strafverfahren aufhebt. Da die Medien sich zu den hier gemachten Äusserungen nie Fragen stellen oder gar berichten, bestätigen diese lediglich die Zensur zu mobilfunkkritischen Themen. Schliesslich ist das BGer Mitglied bei der Telekombranche asut und hat den Rollout von 5+6G zu unterstützen. Dafür wird gar ein unabhängige und verfassungsmäßige Rechtsprechung geopfert.
 
Willkommen im Staats- und Rechtsbankrott!
 
Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung
 
LAUBSCHER plannetzwerk
Kreuzgasse 16
Postfach 51
3294 Büren an der Aare
Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01
daniel.laubscher@plannetzwerk.ch
www.plannetzwerk.



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MARKmobil Aktuell: Natoisierung der EU [FullHD]
Ein aktueller Nachrichtenüberblick

Die Themen:
01:10 Kriegstrommel: Natoisierung der EU
05:35 100 Mio: Soros kauft die Linken
07:46 Musk: Sat-Telefonie gestartet
09:43 Tiefer Staat: 5800 eingesperrt
10:47 Medienarbeiter: Vorsicht Umfeld!
12:44 Milliardenbetrüger: SBF will Gnade
13:28 KI-Roboter: Harte Nuss für Polizei
„„Die EU hat wirklich KOMPLETT den Verstand verloren! 🤡“

Ab dem 12. August greift die neue Verpackungsverordnung PPWR!

Du betreibst einen kleinen Online-Shop und verschickst deine Produkte in mehrere EU-Länder?

Dann kannst du künftig in JEDEM einzelnen Land, in das du an Endkunden verkaufst, mit eigenen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten konfrontiert werden! Schon bei KLEINEN MENGEN!

Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien usw.

Und es wird noch besser:

Bei grenzüberschreitendem Verkauf kann zusätzlich ein EPR-Bevollmächtigter im jeweiligen Zielland erforderlich sein, der dort deine Pflichten übernimmt! 😂

Statt EINER europäischen Registrierung: nationale Register, nationale Systeme, nationale Bürokratie und ggf. nationale Bevollmächtigte.

Und dieser Irrsinn betrifft grundsätzlich auch kleine Online-Shops!

Die EU schafft einen gemeinsamen Binnenmarkt und baut dann für Händler, die ein Paket über die Grenze schicken, einen Bürokratie-Dschungel aus 27 verschiedenen nationalen Systemen auf.

Und diese kompletten Klappspaten wollen uns ständig erzählen, dann die AfD den Freihandel bedroht! 🤡“

👉 Quelle

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Kulturstudio.tv | WAHRHAFTIG - AUTHENTISCH - UNPERFEKT
„„Die EU hat wirklich KOMPLETT den Verstand verloren! 🤡“ Ab dem 12. August greift die neue Verpackungsverordnung PPWR! Du betreibst einen kleinen Online-Shop und verschickst deine Produkte in mehrere EU-Länder? Dann kannst du künftig in JEDEM einzelnen…
Was bedeutet das für uns Schweizer?
Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026. Wer von der Schweiz aus verpackte Waren direkt an Endkunden in EU-Ländern (z. B. Deutschland) liefert, muss sich in jedem Zielland registrieren und in vielen Fällen einen Bevollmächtigten bestellen – auch bei kleinen Mengen.
Das gilt ebenso für Lieferungen innerhalb der EU. Ein Beispiel: Wer von Deutschland nach Österreich an Endkunden versendet, braucht künftig die entsprechenden Registrierungen und oft einen Bevollmächtigten in Österreich.
Lieferungen aus der EU in die Schweiz sind von diesen neuen EPR-Pflichten dagegen nicht betroffen. Für den Direktversand Schweiz → EU steigt der administrative Aufwand damit nochmals an.
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Wenn Mikrowellen hörbar werden – Frey-Effekt und Havanna-Syndrom

Ein blinder Fleck in der Medizin

Mikrowellen hören – das klingt zunächst nach Science-Fiction, ist aber seit den 1960er-Jahren ein dokumentiertes, reales Phänomen. Menschen, die über Klick-, Summ- oder Zischgeräusche im Kopf klagen, für die sich keine äussere Schallquelle finden lässt, werden in der Praxis häufig rasch in die psychische Ecke gestellt – unabhängig davon, ob eine berufliche oder sonstige Exposition zu gepulsten Hochfrequenzquellen vorliegt. Elektromagnetische Belastung wird dabei in aller Regel gar nicht erst als mögliche Ursache abgeklärt, weil sie schlicht nicht zum Standard-Differentialdiagnose-Repertoire der Allgemeinmedizin gehört.

Dabei gibt es einen Bereich, für den ein solcher Zusammenhang tatsächlich wissenschaftlich dokumentiert ist: den Mikrowellen-Hörreffekt, auch Frey-Effekt genannt. Bislang ist er klar nur bei vergleichsweise hohen Spitzenleistungsdichten belegt, wie sie etwa…

https://urs-raschle.ch/mikrowellen-hoeren/
Zunehmende Hirntumore – Mobilfunk-Grenzwerte ignorieren biologische Realität 

von Dr. Peter F. Mayer / tkp

Die offiziellen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung (RF) basieren bis heute ausschließlich auf einem thermischen Prinzip: Solange kein messbares Aufheizen des Gewebes stattfindet, gilt die Exposition als „sicher“. Genau jene Tumore nehmen zu, die biologisch am plausibelsten mit langjähriger RF-Exposition zusammenhängen.

Die Geschichte der Funkstrahlungs-Grenzwerte ist eine Geschichte des Weglassens. Wer heute behauptet, die geltenden Grenzwerte der internationalen Regulierungsbehörde ICNIRP würden die Bevölkerung „schützen“, der verschweigt, was diese Grenzwerte tatsächlich messen: nichts weiter als kurzfristige Erwärmung von Gewebe. Dass ein Handy das Ohr nicht wie ein Mikrowellenherd aufheizt, wurde zum Freibrief für eine Technologie erklärt, deren Langzeitfolgen nie ernsthaft untersucht worden sind – und deren Tumorsignale nun in den Krebsregistern auftauchen. >> hier weiterlesen:

https://tkp.at/2026/09/09/zunemende-hirntumore-mobilfunk-grenzwerte-ignorieren-biologische-realitaet/

Die Studie ist hier nachzulesen: (engl.)


https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1155/2018/7910754
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MARKmobil Aktuell: Der Spion zuhause

Totalüberwachung im eigenen Heim durch WLAN. Wissenschaft entwickelt Gegenmaßnahmen. Eine Sondersendung.